http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0078
78
Wolfgang Siengele
Am 29.7.1947 wird die Sprache schon deutlicher: Unter Nr. 8866/F berichtet
das Badische Finanzministerium: „Nach einem ausdrücklichen Befehl
der Militärregierung muss ... auch der Kleinprivatwald voll und ganz
zu den Holzlieferungen herangezogen werden, die der Badische Wald als
Folge des verlorenen Krieges zu tragen hat" ...
Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Belastung geplant von
Staatswald 22 Fm/ha bzw. 14,5 % der Ndh.-Vorräte
Gemeinden 12 Fm/ha bzw. 9,3 % der Ndh.-Vorräte
Großprivatwald 16 Fm/ha bzw. 11,0 % der Ndh.-Vorräte
Kleinprivatwald 2 Fm/ha bzw. 2,0 % der Ndh.-Vorräte
In unserem Bereich konnte sich die Forstverwaltung schützend vor den
Kleinprivatwald stellen.
Am 4.8.1947 meldet das Forstamt der Forstabteilung Freiburg die Vorlage
der Bestandszettel für die Faserholzhiebe:
Staatswald 1.34,65,66,78 932 Fm
Staatswald 1.77 2 038 Fm
Staatswald 1.2 333 Fm
Waldgen. Seebach 1.7,8 1 261 Fm
Waldgen. Ottenhofen III.3,1.5 1 227 Fm
Bestände in Sasbach 1.5 und Staatswald 1.16/17 wurden wegen der Steillage
nicht anerkannt.
Am 26.8.1947 wurden die E-Hiebe zurückgestellt, um vordringlich Hiebe
zur Borkenkäferbekämpfung durchzuführen.
dazu kam der Sondereinschlag Schweiz (Wollkompensation) 60 000 Fm
Selbst die Stadt Schaffhausen hat noch 1500 Ster Brennholz bezogen. Hinzu
kamen E-Hiebe für die Schweiz in Höhe von 244 700 Fm. Wer wem etwas
bezahlt hat und wofür, ließe sich hier nur vordergründig darstellen.
400 000 Fm Holz waren allein in dieser Aktenbemerkung Nr. 10644/F
des Finanzministeriums vom 16.9.1947 für die Schweiz bestimmt. Die
Forstverwaltung musste im Gebiet der Schweizer Explotationshiebe die
5 791 Fm
Der Käfersondereinschlag Schweiz betrugt landesweit
Der Käfersondereinschlag Italien betrug landesweit
Der Käfersondereinschlag Holland betrug landesweit
93 000 Fm
28 000 Fm
100 000 Fm
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2007/0078