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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 83
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Der Willstätter Wald

83

Wenn Graf Johann Reinhardt I. den Flecken besuchte, durften die Beamten
und Diener nach altem Brauch von ihm eine Verehrung erbitten.
Sein Amtschaffner Quirin Becker wurde von ihm aufgefordert, solches
auch einmal zu tun, bis jetzt hätte er noch keine Verehrung von ihm bekommen
. Quirin Becker antwortete ihm demütig:

„... dass er von Ihrer Gnaden nichts zu begehren habe, als dass sie ihm mit
gleichen Gnaden jederzeit zugetan verbleiben wollten und was er Ihrer
Gnaden an Diensten geleistet habe, dies aus Schuldigkeit vermöge abgelegter
Pflicht und empfangener Besoldung geschehen sei, er auch Gotte allemal
bitte, ihn von dergleichem unhöflichem Heischen behüten zu wollen
. "

Quirin Becker war der Großvater des berühmten Satirikers Hans Michel
Moscherosch.

Bereits 1599 verkaufte der Graf die Reichsleute in Hohnhurst und die
Weide in Marlen für 1500 Gulden. Um Schulden zu tilgen, die sich mit
Zinsen auf 10 000 Gulden beliefen, schlugen die Amtleute von Lichtenau
und Willstätt vor, Herrschaftsgüter an Untertanen zu verkaufen. Da der
Graf dringend Geld brauchte, bot er der Gemeinde den sogenannten Willstätter
Wald zum Kauf an. Weil er seine Beamten nicht bezahlen konnte,
schenkte er ihnen mehrere Äcker.

Bei Verhandlungen in Buchsweiler stellten die Willstätter den Antrag,
dass die Gemeinde Eckartsweier kein Waidrecht für Rindvieh und Schweine
erhalten soll, nur noch für Pferde. Für den Verlust wollte Willstätt die
Nachbargemeinde entschädigen. Die Obrigkeiten hätten gerne eine Einigung
auf den Weg gebracht, um die ewigen Streitereien über das Waidrecht
zu beenden, die bereits um 1300 begannen und sich über Jahrhunderte erstreckten
. Die Prozesse verschlangen Unsummen von Geld.

Die Willstätter beschwerten sich in ihrem Gerichtsbuch „über die ungebührliche
Nachbarschaft, dass nichts in Güte mit ihnen zu handeln sei. "

Der Waldkauf 1607

Bei Verhandlungen über den Waldkauf bedingte sich die Gemeinde aus,
dass im Falle einer Wiedereinlösung ihre bisherigen Rechte auf Holz und
anderem wie von alters her eingeräumt würden.

Von der Gegenseite wurde vermerkt, vermutlich vom Grafen selbst, dass
jedem Bürger nach einer Wiedereinlösung jährlich zwei Klafter Holz zugestanden
werden sollten. Jedoch wollte der Graf zuvor immer darum gebeten
werden. Neben dem Brennholz wurden den Bürgern auch die Viehweiden
, das Eckerrecht sowie Bauholz genehmigt, was schließlich als Selbstverständlichkeit
angesehen wurde.


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