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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 88
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Ingrid Hahn

Das Ecker recht

Der erworbene Wald wurde 1617 mit Gemeindezeichen und einheimischen
Steinen abgegrenzt.

Jeder Bürger hatte im Wald, sofern es Eicheln gab, ein Eckerrecht und
durfte ein Schwein zur Eichelmast „in das Ecker schlagen". Auch den fünf
Judenfamilien, die damals im Flecken ansässig waren, stand ein Eckerrecht
zu, obwohl diese überhaupt keine Schweine hielten. Das Jahr 1618 war ein
gutes Eicheljahr. Für jedes in das Ecker geschlagene Schwein mussten an
die Gemeinde sechs Schilling bezahlt werden. 46 Bürger und die fünf Juden
machten von dem Eckerrecht kein Gebrauch. Als Entschädigung erhielten
sie pro Eckerrecht vier Schilling ausbezahlt.

Im selben Jahr schrieben die Willstätter an das Hofgericht in Buchsweiler
und beschwerten sich darüber, dass die Eckartsweierer behaupteten, der
Wald gehöre zu ihnen. Auch vor dem Hofgericht wurde für die beiden Gemeinden
keine Lösung gefunden. Es folgten wieder jahrelange Prozesse.

Der hiesige Amtmann von Ossa beschäftigte sich in einem Brief vom
16. Dezember 1626 mit dem Wald. Vermutlich auf eine Anfrage berichtete
er den Räten nach Buchsweiler, dass der Wald durch die Herrschaft,
Knechte und Untertanen ausgenutzt wurde und kein Baum mehr darin stehen
würde, wenn nicht die Willstätter die Bürgerholzabgabe reduziert und
immer wieder junge Bäume nachgepflanzt hätten. „Die Herrschaft bestehe
darum bei dem jetzigen Zustand besser, als wenn sie den Wald wieder an
sich ziehe. " Das war eine Bestätigung der Waldrechte. Er sorgte dafür, dass
jeder Bürger zwei Klafter Holz erhielt.

Quirin Becker wurde 1621 zum Heimburger ernannt, d. h. er überwachte
die gerechte Zuteilung der Nutzungsrechte für den Gemeindewald.

Graf Johann Reinhardt I. starb am 19. November 1625 und die Räte von
Buchsweiler ordneten die Hinterlassenschaft. Die 1626 vorgenommene
Schätzung des Amtes Lichtenau ergab einen Vermögensstand von 165 609
Gulden, dem ein Schuldenstand von 485 548 Gulden gegenüberstand.

Die Nachfolge des Lebemannes Graf Johann Reinhardt I. trat 1626 Graf
Philipp Wolfgang an.

Durch den 30-jährigen Krieg wurde Willstätt 1632 und 1639 zerstört
und verbrannt. Nur das Schloss und vier einfache Häuser blieben unversehrt
.

Da das Rückkaufsrecht in die Stürme des 30-jährigen Krieges fiel, behielt
die Gemeinde den Wald unangefochten noch weit über 100 Jahre,
ohne dass ein Aktenstück an die Verscheinung (Rückgabe) nach 30 Jahren
erinnerte.

Graf Johann Reinhard II. trat - noch minderjährig - 1641 die Herrschaft
von seinem verstorbenen Vater Philipp Wolfgang an. Seine segensreiche
Tätigkeit war von kurzer Dauer. Er starb 1666 an einer schweren Krankheit
und wurde nur 38 Jahre alt.


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