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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 91
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Der Willstätter Wahl

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Wirft man einen Blick ins 20. Jahrhundert, holzten die Franzosen nach
dem von ihnen gewonnenen II. Weltkrieg nicht mehr den Willstätter Wald
ab, sondern Teile des Schwarzwaldes. Unzählige „Langholzer" fuhren
durch Willstätt nach Straßburg. Das in einer Kurve stehende Gasthaus Rappen
wurde wiederholt von „Langholzern" beschädigt.

Die Zeit des allmählichen Entziehens des Waldes 1744 bis 1783

Auf den letzten Grafen zu Hanau-Lichtenberg, Johann Reinhardt III., folgten
die Landgrafen von Hessen-Darmstadt.

Willstätt kämpfte weiter um den Wald, den die Bürger durch das langjährige
Nutzungsrecht als ihr Eigentum ansahen.

Die Amtschaffner und Forstbediensteten von Kork und Lichtenau arbeiteten
im Untergrund an der Rückgabe des Waldes. Amtschaffner Imsser
aus Rheinbischofsheim, später in Kork tätig, hatte festgestellt, dass die Gemeinde
statt der vereinbarten Abgabe von 365 Klafter Holz und 2000 Wellen
nur 90 Klafter Besoldungsholz lieferte und 90 Gulden bezahlte. Imsser
informierte mit Schreiben vom 29. Mai 1744 die Buchsweiler Räte. Die
Ratkammer forderte daraufhin eine Kopie des Waldbriefes an und ließ sich
durch den Korker Amtmann einen Auszug über Willstätter Gemeinderechnungen
machen. Er prüfte und stellte fest, dass der Wald in den letzten 20
Jahren Holz-, Rinden- und Eckergeld von 12 000 Gulden eingebracht hatte
. Die Ratskammer forderte zugleich von Regierungsrat König einen Bericht
über den Willstätter Wald und dessen Wiedereinlösung. In diesem Bericht
wurde entschieden, dass die Herrschaft die Waldeinlösung verlangen
könne. Eine andere Lösung wäre, dass die Gemeinde den Wald von der
Herrschaft jährlich steigern könnte.

Im Frühjahr 1745 ließ die Regierung eine Waldbesichtigung durch Geheimrat
Koch vornehmen. Die Gemeinde ahnte nichts Gutes und sah bezüglich
des Waldes Unannehmlichkeiten auf sie zukommen. Nun wurde
die Gemeinde aktiv und verfasste eine Bittschrift an Hochfürstliche
Durchlaucht. Sie führte an, dass Willstätt schon sehr viel erlitten habe.
Dreimal sei das Dorf abgebrannt und der Wald sei jedes Mal der Retter
der verarmten Bürger gewesen. Auch mussten sie gegen mehrere „Kinzigeinbrüche
" (Hochwasser) ankämpfen. Willstätt habe nur die „Bürgerlehr",
die Herrschaft dagegen hätte genug Wald in den rheinischen Ämtern. Der
Wald gehörte den Willstätter schon über hundert Jahre und so sollte es
auch weiterhin bleiben. Die Gemeinde bot der Herrschaft ein jährliches
Waldgeld von 150 Gulden an. Am 24. Oktober 1745 wurde der Gemeinde
eine weitere Lehnung von neun Jahren unter der Bedingung zugebilligt,
ein jährliches Waldgeld von 200 Gulden an ihre Hochfürstliche Durchlaucht
zu zahlen. Ferner durfte sie kein Holz schlagen ohne Genehmigung
der Herrschaft.


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