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Dieter Kuitß
Korker Waldgenossenschaft25 sowie der Staufenberger Hardtwaldgenossenschaft26
waren, deren Waldbriefe aus den Jahre 1447 und 1478 stammen
.
Vor der Korrektur dieses Beitrags konnte ich noch die Ausführungen von
H. G. Huber im Jubiläumsbuch von Stadelhofen27 über den Ulmhardt zur
Kenntnis nehmen. Ausgehend von einem neuen Waldbrief für den Ulmhardt
von 1605 wirft er einen Blick28 auf die Gegebenheiten und Aufteilungen
des Ulmhardt danach. Nach Durchsicht der dort aufgeführten Archivalien
im Badischen Generallandesarchiv Karlsruhe29 wurde mir be-
wusst, dass erst die württembergische Landespfandherrschaft seit 1604 im
Gebiet des Ulmhardt auch einen neuen Waldbrief erbrachte und erbringen
musste, da der neue Pfandinhaber Württemberg sich um eine Rentabilität
des sog. Oberkircher Forstes insgesamt bemühen musste.30
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