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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 127
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Die Geschichte der einstigen Winclecker Waldungen vom Mittelaller bis 1954

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streit". In einem Gutachten des Rechnungsrates Böckh heißt es dazu, Neusatz
habe im Vergleich zu anderen Orten verhältnismäßig wenig Abgaben
an die Rentkammer zu entrichten. Dies waren zum einen 116 fl. aus der
Schätzung „von Gütern und Fährnissen", worunter sich auch die Windecker
Waldungen befanden. Zudem gehörten auch die vom Tal Neusatz zu entrichtenden
Ausgaben, nämlich 40 fl. an Beht und 116 fl. aus der „Accis".

Damit, so Böckh, hätten die Neusatzer „etliche 100 fl." zu wenig entrichtet
. Der herrschaftliche Rechner Bach zu Bühl entgegnete dieser Auffassung
mit der Äußerung, dass die Neusatzer diesen „unabänderlichen Betrag
" seit Menschengedenken entrichtet hätten. Er fügte hinzu, die Zahl der
in Neusatz lebenden Bürger habe sich in „den letzten Jahrzehnt so stark
vermehrt", dass sie sich die Lebensgrundlage streitig machten. Deshalb sei
seit 20 Jahren über das normale Maß hinaus ausgehauen, umgebrochen
und umgebaut worden. Dies waren 41 Morgen Ackerfeld, 16 Morgen
Reutland und 3 Morgen Matten, die auf dem „umgebrochenen Waldboden"
neu angelegt wurden. Hinzu kamen acht neue Häuser. Zudem, so die markgräfliche
Regierung, würde das Großweierer Lagerbuch den Standpunkt
der Neusatzer widerlegen. Das Bühler Amt widersprach diesem Standpunkt
. Es verwies dabei auf den im Vergleich zum Großweierer Lagerbuch
um 70 Jahre älteren Ortenauer Herrschaftsvertrag. Dieser sei deutlich älter
als das Lagerbuch und die rechtliche Basis dafür, dass die bestehenden Regelungen
seit 250 Jahren unter zehn Herrschaften gültig waren.

Die markgräfliche Regierung schloss sich dem Standpunkt des Rechnungsrates
Böckh von 1776 an und die Neusatzer hatten für ihren Besitz an
den Windecker Waldungen höhere Abgaben zu entrichten."

Während des genannten Zeitabschnittes - genauer gesagt im Jahre 1766
- stellten die Kirchspiele Ottersweier und Kappelwindeck die Behauptung
auf, die Menschen, welche unterhalb der Büllot lebten, hätten seit 40 Jahren
unrechtmäßig an den Windeckschen Waldungen partizipiert.

Der Streit um das „Kompetenzholz für das Bühler Amt" stellte in den
Jahren zwischen 1799 und 1804 ein wichtiges Ereignis dar.

Es ging dabei um die Frage, ob und wenn ja, wie viel Holz die Fuhrbauern
von Neusatz an das Bühler Amt abführen mussten. Der diesbezügliche
Anteil betrug 20 Klafter zuzüglich 10 Klafter, die an den jeweiligen Pfarrer
von Bühl abgeführt werden mussten. Die Fuhrbauern hoben in einem Anspruch
gegen diese Regelung hervor, dass sie diese und die damit zusammenhängenden
finanziellen Zahlungen von 234 fl. und 44 kr. nicht hinzunehmen
bereit waren. Zudem wandten die Fuhrbauern ein, dass alle zum
Oberamt Bühl/Yburg gehörenden Gemeinden diese Lasten zu tragen hätten
.12 Der Einspruch der Fuhrbauern wurde abgewiesen, denn das Oberamt
sah keinen Anlass, diesen Zustand zu ändern. Erneut beschwerten sich die
Fuhrbauern beim Oberamt. Diesmal führten sie Klagen darüber, dass ihnen
nicht 56 fl. als Ersatz für nicht geleistete drei Fronfuhren aufgebürdet wer-


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