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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 244
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Kristian-Heinrich Schüssler

Abb. 5:„ Sind Wälder hier älter als hundert Jahre, so haben sie immer - auch
heute noch - einen sehr hohen Tannenanteil (Edwin Dreher mündlich). " Deshalb
wird zum Wolfacher Weißtannen-Symposium auch symbolisch eine Weißtanne
gepflanzt. (Foto: Schüssler)

le die Zimmermannsregel „Wer's Bauholz um Christmett fällt, dessen
Haus wohl zehnmal hält." Zimmerleute schwören darauf, dass sich solches
Holz „nicht in der Faser wirft," sich als Balken also nicht verdreht, und
umso härter wird, je länger es verbaut ist, resistent auch gegen Holzwurm
und andere Holzschädlinge. Das Ende der Fällzeit wurde durch eine andere
Bauernregel bestimmt: „Fabian-Sebastian fängt der Saft zu treiben an (20.
Januar)." Nach Lichtmess (2. Februar) sollte also kein Bauholz für den eigenen
Bedarf mehr geschlagen werden. In fürstenbergischen Gebieten
durfte das Holz erst nach Michaelis, also nach dem 29. September und bei
absteigendem Mond,13 das heißt „im Wädel" (beim „Mondwechsel"), gehauen
werden.14 Auch mit manchem Aberglauben war das Holzfällen verbunden
. Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden die Bäume mit der
Schrotaxt gefällt. Erst 1748 verfügte das Fürstlich Fürstenbergische Amt
beispielsweise, dass das Holz gesägt werden müsse und nicht mehr „ge-


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