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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 272
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Cornelius Gorka

versehen. Der Frevelhammer bestand aus einer Beilklinge auf der einen
und einem Stempel auf der anderen Seite (siehe Bild). Der Waldhüter
kennzeichnete mit dem Frevelhammer gestohlenes oder beschlagnahmtes
Holz als Gemeindeeigentum.

Erst mit dem Erlass des badischen Innenministeriums vom 25. August
184648 wurde den Gemeindewaldhütern eine einheitliche Dienstkleidung
als Berufszeichen vorgeschrieben. Sie bestand aus

1. Überrock von grauem Tuch oder Kirsey[-gewebe] mit grünem Kragen,

2. Beinkleidern vom nämlichen Stoff,

3. Mantel ebenfalls vom nämlichen Stoff mit grünem Kragen,

4. grünem Filzhut mit breiter Krempe.

Die Neuanschaffung der Dienstkleidung erfolgte über die Forstdirektion.
Die Kosten hatte die Gemeinde- bzw. Genossenschaftskasse zu bestreiten.
Die Anschaffung einer vollständigen Dienstkleidung wurde von den Gemeinden
oft nur zögerlich und widerwillig vorgenommen, wie die Bezirksförster
bei ihren Visitationen feststellten. Das Bezirksamt musste wiederholt
die Gemeinden ermahnen und gelegentlich die Anschaffung ersatzweise
auf Gemeindekosten vornehmen.49 Erst Ende 1848 waren fast alle
Gemeindewaldhüter mit der neuen Dienstmontur versehen. Die Waldhüter
hatten die Uniform im Dienst zu tragen und erhielten in regelmäßigen Abständen
neue Kleidungsstücke.

Durch eine neue Dienstanweisung für die Waldhüter vom 23. Januar
1882 änderte sich die Dienstkleidung der Waldhüter geringfügig.50 Sie bestand
nun aus:

1. einer Joppe51 oder Rock von grauem Tuch oder Kirsey, mit zwei Reihen
weißen Metallknöpfen und einem grünen Umlegekragen,

2. Beinkleidern vom gleichen Stoff wie die Joppe,

3. einem Mantel vom gleichen Stoff mit weißen Metallknöpfen und grünem
Kragen,

4. einem Umschnallkoppel,

5. einer grauen Kappe (sog. Preußische Form) mit dunkelgrünem Kopfband
und mit der badischen Kokarde.

Zusätzlich konnte sich der Waldhüter noch einen Wettermantel von grauem
Loden mit grünen Hornknöpfen und grünem Kragen anschaffen. Im Sommer
konnte statt der zweireihigen Joppe eine leichte einreihige von gleicher
Farbe mit grünen Hornknöpfen und grünem Umlegekragen getragen
werden. Die Hilfswaldhüter waren lediglich mit einer Dienstmütze gekennzeichnet
.

Die neue Dienstanweisung von 1899 brachte erneut geringfügige Änderungen
an der Dienstkleidung und Ausrüstung. Die Waldhüter trugen nun


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