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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 274
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274

Cornelius Gorka

Aus den Stellen- und Personalakten der Landratsämter und der Gemeinden
geht hervor, dass die Gemeindewaldhüter anfangs meist aus
einfachen Bauern- oder Waldarbeiterfamilien stammten.56 Das Waldhüteramt
wurde meist von Angehörigen der bäuerlichen Unterschicht übernommen
. Häufig waren es Kleinbauern oder Tagelöhner, die mit der
Waldhut einen Zusatzverdienst suchten oder einfach nur die Waldarbeit
schätzten. Auch diente der Waldhüterposten gelegentlich als Versorgungsstelle
für Ortsarme, Arbeitslose oder Kriegsbeschädigte.57 Vor allem
ehemalige Soldaten entschieden sich oft für eine Tätigkeit als zivile
Ordnungshüter wie Rats- und Polizeidiener, Feld- und Waldschütz oder
Nachtwächter. Bei der Auswahl wurden „gediente" Bewerber auch meistens
bevorzugt.

Eine besondere schulmäßige Vorbereitung für ihren Beruf gab es lange
Zeit nicht. Viele Waldhüter hatten zunächst das Holzhauerhandwerk erlernt
und waren danach als Waldarbeiter tätig gewesen. Weitere Kenntnisse erwarben
sie sich dann als Forstgehilfen und Hilfswaldhüter. Die Waldhüter
nahmen auch gerne ihre Söhne mit auf ihren Rundgängen. Gelegentlich
ging das Amt dann auch vom Vater auf den Sohn über.

Durch ihre mehrjährige praktische Arbeit im Wald hatten sich die Waldhüter
somit gewisse forstliche Kenntnisse angeeignet. Diese entsprachen
aber bei weitem nicht dem, was die Bezirksförster in der Forstschule in
Karlsruhe gelernt hatten. Erst nachdem die Gemeindeforstwarte auch die
entsprechenden Kurse an der Forstschule besuchen konnten, änderte sich
ihr Beruf grundlegend.

Der Wandel vom Waldhüter zum Forstwart

Die Waldhüter hatten lange Zeit als reine Forstaufseher amtiert, die mit
der eigentlichen Waldbewirtschaftung wenig zu tun hatten.58 Nach 1870
begann sich aber ihr Tätigkeitsfeld zu wandeln. Der allgemeine Wirtschaftsaufschwung
in Deutschland und wohl auch die Wirkung des
Forststrafgesetzes bewirkten einen kontinuierlichen Rückgang der Forstfrevel
.59 Dadurch trat der Forstschutz als Aufgabenschwerpunkt des
Waldhüters mehr in den Hintergrund. Stattdessen übernahm er immer
häufiger zusätzlich noch Waldpflegearbeiten, wie beispielsweise Kultur-,
Saat- und Pflanzschularbeiten, wozu ihm die Gemeinde die erforderlichen
Tagelöhner stellte. Um 1900 kamen noch weitere Aufgaben des
Forstbetriebs hinzu. Dazu gehörte beispielsweise das Holzauszeichnen
oder die Aufsicht über die Kulturarbeiten, die Holzhauerei und den Wegebau
im Gemeindewald.

Die neue Dienstanweisung von 1899 trug den gewandelten Aufgaben
insofern Rechnung, als dort ausdrücklich erwähnt wurde, dass die Waldhüter
das Forstamt bei der Bewirtschaftung der Waldungen unterstützen


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