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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
87. Jahresband.2007
Seite: 421
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„Nachwendezeit" 1802-1820 in der untersten Stufe staatlicher Verwaltung

421

- Fleischschau und Schlachthaus (letzteres nur bei einer Stadt),

- Ziegelhütte, so vorhanden,

- Allmendenutzung,

- Fronwesen,

- Besoldung von Schulmeister, der Hebamme, verschiedener Boten und
Läufer,

- Brotschau,

- Feuerlöschwesen und Einrichtungen,

- Einsatz des Amtsphysikus im Bedarfsfall,

- Ausstattung der Pfarrkirche und die würdige Gestaltung gottesdienstlicher
Handlungen,

- Kirchturmuhren und deren Wartung waren Sache des Schulmeisters, die
Glocken und die Orgel waren ebenso durch das Gericht zu finanzieren
wie das Wachs, das Pulver für Prozessionen und die Ernährung der
Schützen an Fronleichnam und am Patroziniumstag.7

Dies sind ausgewählte Beispiele für die Funktion des Gerichts um 1800 als
Vorsorgungsanstalt für dessen Bereich, an die wir heute nicht sofort denken
mögen. Verwaltungsleistungen und Versorgungsaufgaben hatten immer
mit Geld zu tun, sodass der Schultheiß meist auch der Verrechner der
Gerichtskasse war und Gerichte auch in Verschuldung geraten konnten, besonders
wenn man an die Kriege um und nach 1800 denkt, sowie auch an
die Hungersnot von 1816 und 1817.

Wie kamen Acher-, Rench- und Sasbachtal in badischen Besitz?

Die Gerichte und ihre Hauptorte in Acher-, Rench- und Sasbachtal waren
in Kappelrodeck, Oberkirch, Oppenau, Renchen, Sasbach und Ulm. Diese
wurden 1804 erstmals als badischer Besitz8 beschrieben:

- Zum Gericht Kappelrodeck gehörten 1804 der Marktflecken Kappelrodeck
, Seebach - ein sehr langes Tal- und Waldulm, ein sehr stark bewohntes
Tal mit eigener Kirche und Pfarrer für 50 Familien. Ottenhofen
und seine Rotten werden nicht genannt.9

- Das Gericht Oberkirch besteht 1804 aus der Stadt Oberkirch, den Dörfern
Oberdorf, Wolfhag, Lautenbach (zusammen mit Ödsbach und Heuberg
, ca. 70 Bürger).10 Gaisbach gehörte damals noch zur Reichsritterschaft
, Fernach zur Landvogtei Ottenau.

- Das Gericht Oppenau ist 1804 ein Kirchspielsgericht, da beinahe sämtliche
Ortschaften und Täler des Gerichts in die Pfarrkirche von Oppenau
eingepfarrt sind. Die Siedlungen des oberen Renchtals werden 1804 als
Täler verzeichnet." Im Jahre 1816 ist von neun Talrotten und Gemeinden
die Rede.12


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