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Suso Gärtner
Altwindeck um 1818. Skizze von J. T. Schaffroth aus dem „Schaffroth-Skizzenbuch
" im Stadtmuseum Baden-Baden.
den einzelne Lehenstücke genannt wie Korn- und Geldgülten im Bereich
von Lichtenau sowie Waldgelder u. a. im Bühlertal.
Nach den Lehenstücken folgte das Eigentum an Renten, Zinsen, Gülten,
Gütern, Häusern und Höfen mit Nennung der entsprechenden Urkunden:
1. die Zinsbriefe
2. Zinsen, von denen keine Urkunden (Briefe) vorhanden waren
3. die Briefe über Korngülten
4. Gülten, von denen keine Urkunden vorhanden waren
5. Urkunden über liegende Güter
6. Güter, die Junker Wolf selbst besessen (genossen) hatte
7. Urkunden ohne Ertrag („vngibige" Briefe, die man rechtfertigen
musste)
8. Schuldurkunden und Schuldzettel
9. ein Inventar des Hausrats zu Bühl und auf Windeck
und zuletzt die „Widerzinsen", d. h. Zinsen, welche man selbst zahlen
musste.
Unter den liegenden Gütern befanden sich u. a. eine Behausung zu Oberkirch
, der Ackerhof zu Renchen, ein Haus in Offenburg, eine Trotte mit
Keller in Kappel(windeck), die Behausung und Güter in Bühl, die man von
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