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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 236
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Suso Gärtner

Gegen Ende der Regierung Markgraf Philipps zeigt sich die Tendenz, in
der Kirchenpolitik in vorsichtiger Weise ohne Preisgabe der Neuerungen
wie der Priesterehe und der Erteilung des Abendmahls unter zweierlei Gestalt
, auf die altkirchliche von den Reichtagsabschieden geprägte Politik
einzuschwenken. Im letzten Religionsmandat vom 7. März 1533 wurde die
Messfeier, die man früher mehr oder weniger übergangen hatte, ausdrücklich
in altkirchlicher Weise vorgeschrieben.

Einer der wichtigen Streitpunkte war die Höhe der Kompetenz, der Einkünfte
der Pfarrstellen. Bei der Besetzung der Bühler Pfarrstelle 1528
durch den Pforzheimer Priester Hans Ruoch versprach der zuständige
Pfarr-Rektor Sebastian von Windeck im Namen seines Neffen Wolf von
Windeck, „die Präsentation zu erteilen, wenn die badischen Räte zur Erhöhung
der geringen Kompetenz mitwirken wollen".64

Das Mitwirkungsrecht der Gemeinde bei der Besetzung der Pfarrstellen,
die Besoldung der Pfarrer aus dem großen Zehnten, die Rechte der Bauern
an Wald und Wasser waren Forderungen, die in den sogenannten Zwölf
Artikeln, dem Programm der aufständischen Bauern, ihren Niederschlag
fanden und aus der Hl. Schrift hergeleitet wurden. Das Schwinden der alten
Rechte, der ökonomische Druck gepaart mit der Willkür und Eigensucht
einiger herrschaftlicher Vorgesetzten hatte schon lange zuvor Unmut
erregt und kleinere Aufstände verursacht.

Schon im Jahr 1514 war es in Bühl und Umgebung durch Bastian Gu-
gel, einem Steinmetz von Altschweier, zu einem Aufruhr gekommen. Die
neue Ordnung abtun, das alte Recht handhaben und als Zeichen dafür das
Bannwasser ausfischen, waren Forderungen Bastians, die dem Bühler Vogt
als Vertreter der Obrigkeit nicht gefallen konnten. Gugel Bastians Ausspruch
: „der Vogt ist nit meister, wir sind meister" rief Markgraf Philipp
mit seinen Truppen auf den Plan. Die Anführer flohen, Bastian Gugel wurde
in Freiburg gefasst, verhört und schließlich enthauptet.65

Zehn Jahre später Ende April 1525 kam ein Bauernhaufen aus dem
Kloster Schwarzach in einer Stärke von etwa 400 Mann nach Bühl und
verlangte, dass die Bühler ihnen zuschwören sollten. Es gelang dem badischen
Kanzler und den Räten dies zu verhindern. Am folgenden Tag zogen
die Bauern jedoch in Bühl ein und taten sich an der Habe des Pfarrers gütlich
.66

In einer Antwort auf die Beschwerden der Bauern im Bühler Gerichtsstab
machten Markgraf Philipp und Wolf von Windeck den Supplikanten
am 17. Mai 1525 kleine Zugeständnisse. Hinsichtlich der Erbordnung
wurde eingeräumt, dass man zu Lebzeiten in einem Testament vor einem
Gericht sein Vermächtnis festlegen konnte. Beim Rüggericht wurde zugestanden
, dass „hinfür kheiner nichtß zue rügen schuldig seye, er möge
dann solches zuerecht genugsamb beweißen". Kein Vogt oder Schultheiß
zu Bühl sollte mit „Fürkauf" (Aufkauf) von Wein, Korn oder Hanf Han-


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