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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 237
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Wolf von Windeck und seine Hinterlassenschaft

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del treiben. Die Untertanen im Gerichts Stab durften zur selben Zeit wie
die Wirte Wein ausschenken. „Zuem Funfften lassen wür unnß gefallen",
dass in Zukunft kein Fremder mehr als Bürger angenommen werde, er habe
zuvor ein Pfund Pfennig den Vogtsherren entrichtet. Davon sollte die
Hälfte der Summe der Gemeinde gehören.67 Dieser „Bescheid", der während
der Bauernunruhen kurz vor dem Renchener Vertrag (25. Mai 1525)
erfolgt war, ist insofern bemerkenswert, da er auf einige Beschwerden
und Forderungen der Bauern des Bühler Amts einging und Abhilfe in
Aussicht stellte.68

Markgraf Philipp und sein Kanzler Dr. Hieronymus Vehus sowie die
Vertreter der Stadt Straßburg verhandelten angesichts der bedrohlichen Lage
schließlich mit den Bevollmächtigten der Bauern Jörg von Wimpfen
von Seiten des oberen und Wolf Tucher, Schultheiß zu Bühl, von Seiten des
unteren Haufen. An den viertägigen Gesprächen in Renchen vom 22. Mai
1525 an nahmen Hummel von Staufenberg und Wolf von Windeck als Vertreter
der ortenauischen Ritterschaft teil.

Die Bestimmungen des sogenannten Renchener oder Ortenauer Vertrags
wurden anfangs auch eingehalten, später, nach den schweren Niederlagen
der Bauernhaufen, aber nach und nach revidiert. Maßnahmen wie das Verbot
des Waffentragens, der Kirchweihen, die Überwachung der Wirtshäuser
als Keimzellen bäuerlicher Unruhestiftungen sowie die Aufstellung
einer streifenden Rotte von 42 Reisigen sorgten jetzt für „Ruhe und
Ordnung".

Zusammenfassung

Mit Wolf von Windeck tritt uns ein wichtiger Vertreter des Ortenauer Ritteradels
entgegen. Wolf hat in seiner Jugend, vielleicht unter der Obhut seines
Onkels Sebastian, eine angemessene Bildung genossen. Für seine
Dienstpflichten und Tätigkeiten als Amtmann und Vertreter des Bischofs
von Straßburg waren auch Grundkenntnisse in Latein notwendig. Größere
Schreibarbeiten und schwierige Verhandlungen führten indessen bürgerliche
Notare und humanistisch gebildete Juristen. Schon einige von Wolfs
Vorfahren waren in Fürstendiensten gestanden, hatten ihre Töchter reichen
Patriziern zur Ehe gegeben. Die Heirat Wolfs mit Johanna von Thann war
wohl mit dem Einverständnis der Mutter geschehen und hatte eine ansehnliche
Summe Geld eingebracht. Als Amtmann und im Dienst des Bischofs
hatte sich Wolf außerdem zusätzliche Einkünfte gesichert. Ausgaben wie
Schenkungen und Stiftungen an die Kirche gehörten zum damalig üblichen
Verhaltenscodex eines Adligen. Auf der von Franz von Sickingen einberufenen
Landauer Ritterversammlung am 13. August 1522 vertrat Wolf mit
Jörg von Bach die Ortenauer Ritterschaft, was seinen angesehenen Rang
unterstreicht.


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