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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 238
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Suso Gärtner

Wie Bischof Wilhelm III. von Straßburg und Markgraf Philipp von Baden
scheint auch Wolf von Windeck zum Ausgleich und für Reformen unter
Wahrung der grundsätzlichen eigenen Rechte und Positionen bereit gewesen
zu sein. Wenig wahrscheinlich ist es, dass sich Wolf in der Zeit der
religiösen Veränderungen selbst mit den komplizierten theologischen
Streitfragen und Kontroversen auseinander gesetzt hat.69

Die von Wolf von Windeck für seine windeckischen Rebhöfe im Amt
Bühl eingeführte Rebbauordnung, zahlreiche Güter- und Gültkäufe, Umschichtungen
und Arrondierungen zeigen einen auch im wirtschaftlichen
Bereich aktiven Vertreter des Ortenauer Adels. Die gesellschaftlichen Verpflichtungen
und eine angemessene adlige Lebensführung, die Versorgung
und Ausbildung der sechs Kinder dürften nicht geringe Kosten verursacht
haben. Auch galt es, die unwirtschaftlichen und fast nutzlos gewordenen
Burgen, die man aber als Stamm- und Lehensitze nicht ganz verwahrlosen
lassen konnte, instand zu halten. Zählt man jedoch die Summen der Loszettel
aus der Hinterlassenschaft Wolfs zusammen, so kommt man auf ein
Vermögen von über 11.000 Pfund.70 Was allerdings die obrigkeitlichen
Rechte in der Gemeinherrschaft Bühl anbelangt, so musste sich Wolf und
seine Nachkommen als badische Lehenträger mit den Ansprüchen des vorrangigen
Mitgerichtsherren in Verhandlungen auseinandersetzen und konnten
dabei auch schnell angesichts der landesfürstlichen Übermacht ins
Hintertreffen geraten.

Die Aufteilung von Wolfs Hinterlassenschaft in sechs gleiche Teile, die
gestiegenen Ansprüche der badischen Landesfürsten, die Auswirkungen
der Reformation und Streitigkeiten unter den Erben kündigten schwierige
Zeiten an.

Anmerkungen

1 GLAK (= Generallandesarchiv Karlsruhe) 72/9039; alte Signatur: 72 v. Windeck,
Konv. 1, Fasz.4; im Folgenden zitiert als Inventar. - Weiteres Exemplar: Freiherrlich
Gayling von Altheim'sches Gesamtarchiv Schloss Ebnet, II.3. Archiv der Freiherren
von Fleckenstein, Bestand von Windeck, Signatur C/16.- Regesten der Herren von
Windeck (= RHW). Aus dem Nachlaß von Karl Reinfried bearbeitet von S. Gärtner.
Hg. Stgl Bühl 1991. Eine ergänzte u. verbesserte Auflage ist vorgesehen.

2 K. Andermann, Die Markgrafen von Baden und der Adel im südlichen Ufgau und in
der nördlichen Ortenau, in: ZGO 151 (2003), 105-109; S. Gärtner, Die Windecker und
ihre Burgen, Bühl 2. Aull. 1998 (mit Stammtafel).

3 Zu Bühl und Kappelwindeck s. Der Landkreis Rastatt, Kreisbeschreibungen des Landes
Baden-Württemberg, hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg,
Bd. 1, 407-422; S. Gärtner u. E. M. Hall, Kappelwindeck, Beiträge zur Geschichte und
zu den Flurnamen, Bühl 1994.

4 Inventar, 61r; s. auch Gärtner, Kappelwindeck, 63.

5 1618 bzw. 1595 wird der windeckische Hof zu Bühl samt dem Vorhof und dem neuen
vordersten Haus genannt. GLAK 72 v. Windeck Nr. 8. Teilbuch.


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