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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 308
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308

Franz Hahn/Walter Schneider

diesem wurde durch die Beamten der Herrschaft das nachfolgende ausgehandelt
und beschlossen:

Die Herrschaft vertraut ihm als geübtem und kundigem Meister das gesamte
Werk an. Neben der gewöhnlichen Eidspflicht, alles zu tun, um das
Werk in Gang zu bringen und zu halten, hat er sein gegenwärtiges und zukünftiges
Hab und Gut als Versicherung für diese Zusage verschrieben.
Wie auch sein Vorgänger hat er für das anvertraute Werk monatliche Rechnung
vorzulegen und Bericht zu erstatten. Bezüglich der Hütten und Unterkünfte
, der Unterhaltung des Viehs, der Nutzung der Weiden und Eicheln
und der Besoldung erfolgte ebenfalls die gleiche Regelung wie bei Hüttenmeister
Martin. Dies betrifft ebenso die Aufrichtigkeit und Treue sowie die
o. a. Punkte im Erlass vom 21. Oktober 1616.

In einer weiteren Handschrift (ohne Adressat und Absender; offensichtlich
ein Begehren von Jakob zu Hohengeroldseck an die Glashütte) erfolgen
Anfragen,

- wie lange und in welcher Form man das Hüttenwerk betreiben möchte

- wie viel Brennholz in der Woche man für die Öfen glaube gebrauchen
zu müssen

- wie lange der gestern besichtigte Wald hierzu reichen würde

- wie viel man für den Morgen oder das Klafter Wald bezahlen wolle

- was man zur Stärkung des Waldes und zur Erbauung von Häusern und
Feldgütern vor habe

- ob man nicht auch Trinkgläser und runde Scheiben herstellen wolle,
weil das breite oder Tafelglas dieser Herrschaft nicht sonderlich gebräuchlich
ist.

Abgeschlossen wird diese Handschrift mit dem Hinweis, dass Glaser und
Gesinde sich gemäß der Hütten- und der Landesordnung zu verhalten haben
und der Herrschaft gegenüber getreu zu sein versprechen. Dafür werden
sie von den gemeinen Diensten und Frönen befreit und in Schutz und
Schirm aufgenommen.

Eine weitere Unterlage, die die Antwort zu dieser Handschrift darstellt,
wird von Glaser Caspar Schenkh verfasst.

Demzufolge war zu diesem Zeitpunkt das beste Holz nahe der Glashütte
hinweggehauen. Das übrige Holz war so weit von der Hütte entfernt, dass
es nur mit großen Unkosten herangeschafft werden konnte.

Man wolle großes und breites Glas wie in Lothringen und Burgund herstellen
. Solches habe man in Deutschland noch nie für Fenster verwendet.
Ebenfalls wolle man große Flaschen und Kolben brennen. Trinkgläser sollten
keine hergestellt werden.

Das Glas wird von 4 oder 5 Personen hergestellt. Diese brauchen aber
ihre Knechte und Mägde zur Arbeit, so dass zusammen ungefähr 15 Personen
zu besolden sind.


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