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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 339
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Krankenversorgung im Mittelalter

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hen würde, soll in den drei Gerichten verteilt und jedes der Gerichte für
sich ausrichten.

Dem also steht und rechtsprechlich nachzukommen und zu halten, haben
sie von ihren Gemeinden Abgeordnete versprochen und gelobt und geschworen
auch hiermit wissentlich Kraft dieses Brief für sich und allen ihren
Nachkommen angenommen. Das zu Verkund haben obgenannte beide
Gerichte Stollhofen und Schwarzach ihres Gerichts secret Insigel und sodann
dieweil Vimbucher Gerichtsstab kein eigenes Insigel. So haben sie mit
fleiß gebeten dem ehrsamen und achtbaren Hans Seyler, Schultheißen daselbst
das gewöhnliche Pittschaft neben den oben genannten Insigel gehenkt
. Deren gleichlauteder (Vertrag) der sei jedem Teil einer behändig gegeben
und mitgeteilt. Den vierten Monatstag February von Christi geburt
gezahlt, tausendtfünfhundert und neunzig Jahr".15

1616, 16. Juli

Nachdem das badische Amt Beinheim in das Stollhofener Amt mit eingebunden
worden war, wurden auch die beiden Amtsorte, die Stadt Beinheim
und Leutenheim, Mitglieder des Sondersiechenhausverbandes. Ihr Anteil
betrug 20 Gulden, der Stollhofener Anteil 100 und der Schwarzacher
Anteil ebenfalls 100 Gulden. Unterzeichner waren die ehrsamen Herren
Egidie Stämler Zollschreiber zu Hügelsheim als bevollmächtiger Anwalt
des Beinheimer Amtes, Jacob Jörger Schultheiß von Stollhofen, Bastian
Knäblin Gutleutpfleger zu Stollhofen, Hans Seifriedten Schultheißen zu
Schwarzach und Hans Seyler Schultheiß zu Vimbuch.

Vermutlich wurde dann dieses Vertragswerts nochmals nach der Übernahme
des Landes 1594 durch das Durlacher Markgrafenhaus bestätigt.
Denn der neue Vertrag von 1616 verweist auf einen Vertrag von 1597.

1616

„Zuwissen und Kundt und Offenbar seye jedermänniglichen hiemit dißem
Brieffe, daß uff heut dato, die in der Wochen july, Als man gezählet nach
nach unsers lieben Herrens Jesu Christi Geburt, Eintausent fünfhundert
Neunzig und sieben Jahr, zwüschen den Erwählten, Erhsamen und Ehrbaren
Herren Egidie Stämler Zollschreiber von Hügelsheim. Als vollmächtig-
ter Anwaldt ganzen Beinheimer Amtes an einem und dann Jacob Jörgen
Schultheißen (von Stollhofen). Als Bastian Knäblin Gutleuthauspfleger zu
Stollhofen, Hans Seyfrieden Schultheißen zu Schwarzach und Hans Seyler
Schultheißen zu Vimbuch: Freundliche Nachbarliche getroffene Verglei-
chung und bestehenden Contracts, Abredungs wegen das Gutleuth- oder
Sondersiehenhauses zu Stollhofen, so was die Burgerschaft (von Stollhofen
) daselbsten und die zwei Gemeinden Schwarzach und Vimbuch vor


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