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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 371
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Schiltacher Schiffer machen die Gutach floßbar

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in welchem Maß die Flößerei Verdienstmöglichkeiten schuf, aber auch,
wie risikoreich das ihr zu Grunde liegende Holzhandelsgeschäft war.

Um den Obervogt weiter zu überzeugen, bot Ulrich Trautwein an, den
„Flotz-Contract" von 1740 mit Württemberg auf die Herrschaft Triberg
auszudehnen. Dazu gehörte das gewissenhafte Vermessen und Abzählen
der Stämme, das Säubern und Räumen des Baches und das Ersetzen von
Schäden „in den zahmen Veldteren"; das Schleifen des Holzes ging ja
durch Wald und Flur, und so wollten sie für alle dabei entstandenen Schäden
aufkommen und sich, im Streifall, dem Spruch einer neutralen Instanz
fügen. Jeden Holzkauf wollten sie dem Forst- oder Waldknecht anzeigen
und nur die von ihm „angezeichneten" Bäume fällen, wobei sie auch dessen
Entlohnung, 30 Kreuzer für 100 Stämme, übernahmen. Die Schiffer
waren sich also der Schäden, die die Holzarbeit verursachte, bewusst und
wollten bei ihrer Tätigkeit forstwirtschaftliche Gesichtspunkte beachten -
planlose Durchhiebe und Kahlschläge waren ausgeschlossen. Des Weiteren
sollte auch die Herrschaft nicht zu kurz kommen: Die Schiffer waren „im
Geringsten nicht gesinnet, dero Gnädigster Herrschaft Ihre Gebühr nicht zu
entrichten." Das betraf den Zoll, für den Ulrich Trautwein 3 bis 4 Kreuzer
mehr bot; für Eichen- und Laubholz wollte er sogar das Doppelte bezahlen.
Ausgeschlossen war nur das „Kleinholz", d. h. Stämme von weniger als 30
Schuh Länge, die „ein Mann leicht wegtragen" konnte und mit denen wenig
Gewinn zu erzielen war. Damit sich ihr Geschäft lohnte, stellten die
Schiffer ihrerseits Forderungen: Als erstes wollten sie die „nöthige Wuhr"
(Stauwehre) nach „ihrer Bequemlichkeit Bawen und Einrichten" und dafür
auch keine Steuern bezahlen. Sodann war ihnen die Zusage wichtig, dass
außer ihnen niemand sonst hier Holz flößen oder sie in ihrer Arbeit hindern
durfte. Die Dauer des Vertrags mit Triberg sollte, wie im Fall von Hornberg
, zwölf Jahre betragen, also von 1742 bis 1754.28

Darüber wurde nun verhandelt, mit dem Obervogt von Pflummern in
Triberg und der vorderösterreichischen Regierung im Basler Hof in Freiburg
, wo die Schiltacher Schiffer 1743 persönlich vorstellig wurden.29 In
einem Bericht dorthin verwies der Obervogt im Juni 1743 auf die durch die
Tätigkeit der Schiffer mögliche „Cammeral-Melioration", die Verbesserung
und Hebung der wirtschaftlichen Verhältnisse, zumal diese auch den
teuren, auf 1000 Gulden geschätzten Ausbau der Straße nach Hornberg
übernehmen wollten. Wie er mitteilte, drängten die Schiffer inzwischen, da
„anjezo" die beste Zeit wäre, das Holz zu schlagen und die Straße und die
Bäche herzurichten.30 Dissens gab es nur über die Höhe des Zolls: Der
Obervogt wollte ihn pro großen Stamm auf fünf Kreuzer hochtreiben, was
ihm trotz „äußerister Mühe" nicht gelang. Für Holz der „geringeren und
gemeinen" Gattung, dem größten anfallenden Quantum, boten die Schiffer
für 100 Stämme je nach Größe nur 10 bis 30 Kreuzer, für den Obervogt
„ein Bagatell".31


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