http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2008/0406
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Christel Seidensticker
Für die 4. Auflage zeichnete
Busch ein neues Titelblatt
Der Freispruch
Die Gerichtsverhandlung, die erst am 27. März 1871 und ohne die Anwesenheit
von Wilhelm Busch stattfand, war bestens vorbereitet. Inwieweit
bei der Verhandlung immer die Wahrheit gesprochen wurde, mag dahingestellt
sein. Ein Vergehen konnten die Geschworenen nicht finden, der Angeklagte
wurde freigesprochen. Kurz darauf wurde im Großherzogtum Baden
die Beschlagnahme aufgehoben, aber wohl nur in Baden. Noch 1873
sah sich Schauenburg veranlasst, ein Exemplar des Antonius und einen
Brief an den Reichskanzler Otto von Bismarck zu senden:
Da in preuss. Landen der ,Heilige Antonius' verboten ist, Ew.
Durchlaucht also nicht in der Lage wäre, den köstlichen Busch zu
erwerben, so beehrt sich der unterzeichnete Verleger ein Exemplar
zu übersenden.
Ew. Durchlaucht hat vor allen andern Menschen gelegentlich Anspruch
auf eine heitere Viertelstunde. Die Freiheit, die ich mir
nehme, ist daher wohl zu rechtfertigen.
Dass es übrigens ein Verlust für die Bewohner Preussens ist, ein
solches Buch ...zu entbehren, kann wohl nicht bestritten werden.
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