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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
88. Jahresband.2008
Seite: 587
(PDF, 97 MB)
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Berichte der Fachgruppen

587

Fachgruppe Archäologie

Veranstaltungen:

Die Jahresversammlung der Fachgruppe fand am Samstag, den 11. März 2007 im Handwerkermuseum
Kehl/Kork statt. Diese begann mit dem Geschäfts- und Tätigkeitsbericht der
Fachgruppe. Anschließend hielt die Archäologin Frau Dr. Klug-Treppe den Lichtbild Vortrag
„Das frühmittelalterliche Gräberfeld von Sasbach a. K., Kreis Emmendingen, ein Überblick
über die aktuellen Grabungsergebnisse". Zuletzt wurde den Mitarbeitern die Gelegenheit
gegeben, über ihre Tätigkeiten zu berichten und ihre Funde vorzustellen.

Im Jahr 2007 fanden wie alljährlich zwei Exkursionen statt:

Am Samstag, den 28. April 2007 wurden die Reste der Römerstraße bei Wolf ach unter
sachkundiger Führung des Leiters der Fachgruppe besichtigt. Diese ist auf eine Länge von
etwa 3 km in Resten nachweisbar.

Am Sonntag, den 21. Oktober 2007 fand eine geführte Besichtigung der Stadt Offenburg
statt, wobei deren Stadt- und Baugeschichte erläutert wurde. Besichtigt wurden unter anderem
die Stadtbefestigung, der Pfalzkeller und das jüdische Bad.

Für das Jahr 2008 sind wieder zwei Exkursionen geplant:

Am Samstag, den 12. April 2008 wird die Ausstellung über die Merowinger in Erstein im
Elsass besucht.

Am Sonntag, den 12. Oktober soll das neu eröffnete Musee historique in Straßburg besichtigt
werden. Es ist eine sachkundige Führung vorgesehen.

Die Volkshochschule Offenburg veranstaltete an vier Tagen ein jeweils zweistündiges
Seminar mit dem Thema „Vom Steinbeil zu den Glockenbechern". Die lehrreichen Vorträge
mit Lichtbildern und Unterrichtsmaterial wurden auch vom Vorsitzenden der Fachgruppe
besucht.

Quo vadis Archäologie?

Das Gesetz verbietet archäologische Grabungen allgemein. So sind den ehrenamtlichen
Mitarbeitern die Hände gebunden, um auf Baustellen genauer beobachten zu können. Das
kann zu grotesken Situationen führen, wie nachfolgend geschildert werden soll: In Wolfach
waren beim Verlegen einer neuen Ab Wasserleitung mehrfach die Außenflächen der Fundamente
der alten Stadtmauer freigelegt worden. Als ehrenamtlicher Mitarbeiter des Referates
Archäologie habe ich gegen Abend beobachtet, dass an den Kanalschächten Hausanschlüsse
in Richtung der Fundamente und durch sie hindurch vorgesehen waren. Eile wäre geboten
gewesen, denn der Bagger wollte am nächsten Tag die Gräben für diese Anschlüsse vorbereiten
. Wie gerne hätte ich mit freiwilligen Helfern durch eine Notgrabung die Fundamentbreite
festgestellt. So wurde ein möglicher Befund schon am nächsten Tag zerstört.
Das kann doch nicht der Sinn einer Gesetzesauslegung sein! Ich habe von elsässischen ehrenamtlichen
Mitarbeitern erfahren, dass im Frankreich ein ähnliches Gesetz gilt und von
einem Amtsleiter im Elsass streng angewendet wurde, bis man erkannte, dass Fundmeldungen
ständig weniger wurden. Man schuf Abhilfe durch Änderung der Gesetzesauslegung.
Nur, diese Erkenntnis dauerte länger als zehn Jahre!


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