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Vereinsleben in Willstätt - dem Dorf an der Kinzig
117
Das Bezirksamt macht darauf
aufmerksam, dass zur
Tanzveranstaltung am Sonntag
, den 1. Juni 1924, Volksund
Fortbildungsschüler keinen
Zutritt haben, auch nicht
in Begleitung von Erwachsenen
. Auf die Entrichtung der
Vergnügungssteuer wird aufmerksam
gemacht. In späteren
Unterlagen ist zu lesen, dass
der Radfahrverein 1951 noch
existierte.
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Der Kegelclub
Das Großherzogliche Bezirksamt
informiert am 26. April 1905 das
Bürgermeisteramt Willstätt über
den Antrag eines Kegelclubs. In
einem Antrag an die Gemeinde
ist zu lesen:
„ Veranstaltung eines Preis-
kegelns durch Georg Dient,
Schmied in Willstätt in der
Wirtschaft im ,Engel' daselbst
betreffend.
Dem Engelwirt Arbogast und dem Gesuchsteller Georg Diem,
Schmied in Willstätt ist zu eröffnen, dass von demselben jedoch folgende
Bedingungen einzuhalten sind:
1. Das Preiskegeln findet an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen
statt und jeder jeweils nach Beendigung des Vormittags gottes-
dienstes bis abends 10 Uhr, mit Unterbrechung während des
Nachmittagsgottesdienstes.
2. Jeder Spieler darf sich nur mit 30 Würfen am Spiel beteiligen
3. Als Einsatz sind von jedem Spieler 10 Pfennig für zwei Würfe zu
bezahlen.
4. Jede Stellvertretung ist ausgeschlossen.
5. Es sind 2 Urkundspersonen aufzustellen, die sich am Spiel nicht
beteiligen dürfen.
6. Personen unter 16 Jahren dürfen sich am Spiel nicht beteiligen.
7. Das Spiel muss bis längstens abends 10 Uhr beendet sein.
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