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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 179
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100 Jahre Verein für Bewegungsspiele Bühl

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Am 24. Januar 1919 antwortete der Bühler Gemeinderat, dass dem
Anliegen des Vereins für Bewegungsspiele entsprochen und der Platz in
Ordnung gebracht worden sei. Gleichzeitig fragte die Gemeinde beim
Verein für Bewegungsspiele an, ob er damit einverstanden sei, dass „die
Schule usw." den Platz mitbenutzen dürfe. Offenbar hatte der Verein für
Bewegungsspiele nichts dagegen, denn in dem Beschluss vom 23. Mai
1919 war davon die Rede, dass die Realschule den Sportplatz „Mittwochs
und Samstags von 3 bis 5 Uhr" nutzen dürfe. Dem katholischen Jugendverein
stand das Recht auf Nutzung des Sportplatzes „Montags, Donnerstags
und an einem jeden 4. Sonntag im Monat" zu. Das Recht auf Mitbenutzung
des Platzes durch die beiden Vereine wurde in Form eines Vertrages
vom 23. Mai 1919 schriftlich festgehalten. Sowohl die Bühler Realschule
bzw. der dort ansässige Jugendverein als auch der Verein für Bewegungsspiele
mussten keine Pacht für die Nutzung des Platzes am Waldhägenich
entrichten, wie Punkt IV des erwähnten Vertrages zum Ausdruck
bringt: „Der Gemeinderat hat (...) heute beschlossen von der Erhebung
eines Pachtzinses abzusehen."3 Trotz der wirtschaftlich sehr schweren
Zeit im Jahre 1919 beabsichtigte der Verein für Bewegungsspiele, ein
Umkleidehaus auf dem Sportplatz zu errichten, wie ein entsprechendes
Schreiben vom 23. Dezember 1919 belegt. Die Kosten für dieses Vorhaben
beziffert der Verein auf 6.000 Mark. Davon befanden sich 3.000 Mark
im Besitz des Vereins. Es fehlten also noch weitere 3.000 Mark zur kompletten
Finanzierung des Vorhabens. Aus diesem Grunde wurde die städtische
Sparkasse darum gebeten, dem Verein ein Darlehen von 3.000 Mark
zu gewähren. Die dafür notwendige Sicherheit sollte darin bestehen, dass
das fertiggestellte Umkleidehaus in das Eigentum der Stadt Bühl übergeht
.4

An die Gemeinde Bühl wurde die Bitte gerichtet, dem Verein das für
das Bauvorhaben notwendige Bauholz zur Verfügung zu stellen und zwar
in der Weise, das sich der Verein an ein Sägewerk wendet und sich von
diesem das nötige Schnittholz geben lässt, während die Gemeinde dem Sägewerk
Rundholz anbietet. Die Gemeinde Bühl erklärte sich mit dem Ansinnen
des Vereins, ein Darlehen von der Sparkasse aufnehmen zu wollen,
einverstanden, sofern dieser in der Lage war, zwei zahlungskräftige Bürgen
zu benennen. Einer davon war Direktor Kusenberg5. Auch dem erwähnten
Wunsche nach Holzlieferung kam die Stadt nach. Im Laufe des
Jahres 1920 stellte sich heraus, dass der „Verein für Bewegungsspiele"
nicht in der Lage war, mit einem Mal die Kosten für das gekaufte Holz zu
entrichten. Der Vorstand begründete dies mit den hohen Kosten, welche
sich insgesamt auf 28.000 Mark beliefen. Deshalb bat der Vorstand für Bewegungsspiele
die Kosten für das von der Stadt gelieferte Holz wie folgt
tilgen zu dürfen: „1.114 Mark im Juli 1921, 500 Mark im Jahre 1922, im
Jahre 1923 1.000 Mark und im Jahre 1924 650 Mark."


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