Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 427
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Oskar Wiegert

All

„Muß ich denn zum Städtele hinaus!" SS-Obersturmführer Leonard
Schlaffer sagte aus, dass dieser den Zug zum Bahnhof selbst angeführt habe
.12 Vor dem Rathaus hielt er eine kleine Ansprache.13 Zeitzeuge Hermann
Lott erinnert sich: „Wiegert war Lehrer einer Parallelklasse, das war
natürlich ein Nazi. Der hat 1938 bei der Plünderung der Synagoge eine
Rolle gespielt (...)." Polizeioberwachtmeister Johann Reger bestätigte
dies. Es seien Gegenstände der Synagoge unter seiner Leitung und Aufsicht
verbrannt worden. Er habe sich „als gemeiner Hetzer gebärdet und
die Volksmassen gegen die Gefangenen aufgestachelt."14

Doch zurück zu Wiegerts weiterer Karriere im Dritten Reich. Inzwischen
war die Stelle des Rektors freigeworden. Wiegert bewarb sich um
die Nachfolge. Das Ministerium wollte dem jedoch nicht zustimmen, da er
keine Erfahrung als Oberlehrer hatte. Daraufhin verschärfte die Partei ihren
Druck. Wiegert wurde nun zum Oberlehrer und kommissarischen Rektor
ernannt. Von dem bereits vorgeschlagenen Nachfolger nahm man Abstand
aufgrund des „Einflusses verschiedener Stellen." So stieg Wiegert
aufgrund des Drucks der Partei erneut beruflich die Karriereleiter hinauf.
Am 9. November 1939 stand er am Ziel und wurde im Alter von nur 31
Jahren Rektor der Mädchenrealschule. 1941 folgte für Wiegert der Kriegseinsatz
, 1945 Gefangenschaft in verschiedenen Lagern, danach Gefängnisaufenthalt
in Offenburg. Von dort kam er ins Lager Lahr-Dinglingen, wo er
sich von August 1946 bis August 1948 aufhielt.

Bereits 1946 beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Novemberpogrom
von 1938. Auf der Stadtratssitzung vom 6. November 1946 wandte
sich Bürgermeister Gustav Weghaupt an die Staatsanwaltschaft, mit dem
Anliegen, „die Haupttäter an dem Synagogensturm in Offenburg nachträglich
zu strafrechtlicher Verantwortung" zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft
übernahm umgehend das Verfahren und leitete eine Reihe von Verhören jener
Männer ein, die von verschiedenen Personen als Beteiligte genannt
wurde.15 Das Verfahren gegen die Täter des 9./10. November 1938 sollte,
so der Tenor der Staatsanwaltschaft, „den Schandfleck, der seit dem 10.
November 1938 auf Offenburg ruht, zu tilgen, um ein großes Unrecht, begangen
an alten Offenburger Familien, nur, weil sie jüdischen Glaubens
waren, wiedergutzumachen".

Der in Offenburg verhasste NSDAP-Kreisleiter Karl Rombach wurde
1948 wie 15 weitere Personen vor dem Schwurgericht in Offenburg wegen
Beteiligung an dem Offenburger und Diersburger Novemberpogrom angeklagt
. Am 21. Juni 1948 erfolgte seine Verurteilung wegen „Verbrechen
gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch
zu einer Zuchthausstrafe von 5 Jahren und Aberkennung der bürgerlichen
Ehrenrechte auf 5 Jahre". Oskar Wiegert erhielt eine Zuchthausstrafe von 2
Jahren und sechs Monaten. Er wurde zudem wegen „Anreizung zum Klassenkampf
und gemeinschädlicher Sachbeschädigung" verurteilt. Seine bür-


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