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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0071
70 Johannes Mühlan

18 Das vordere Renchtal bis Oppenau, das hier Betrachtungsgegenstand ist, gehörte zum auch rechts des
Rheines ausgreifenden Bistumsgebiet und bildete gleichzeitig einen (Flächen-)Teil der das Acher- und
Sasbachtal umfassenden bischöflich-straßburgischen Herrschaft Oberkirch.

Die Ausdehnung des Bistums rechtsrheinisch geht schon auf frühe Zeiten zurück und ist unter Bischof
Eddo, von 734-776 in Straßburg wirkend, durch Karl Martell von höchster Ebene sanktioniert worden.
„In fränkischer Zeit" umfasste das Bistum Straßburg „rechtsrheinisch das Gebiet zwischen Elz und
Baden-Baden bis zum Schwarzwaldkamm" und kam „zur Erzdiözese Mainz, bei der es bis 1801 verblieb
". Köbler, Gerhard: Historisches Lexikon der deutschen Länder (Frankfurt/M. 1995), 609.
Für die Geschichte des Renchtales mitentscheidend war der Umstand, dass der Bischof von Straßburg
(Erchembald 965-991) durch Kaiser Otto II. zum Grafen erhoben wurde, und, insbesondere unter den
Bischöfen Berthold I. (1223-44) und Heinrich III. (1244-1260), die (weltliche) Herrschaft über den
wichtigen Handelsplatz Straßburg gewann und ein weltliches Territorium ausbildete. Köbler (wie
Anm. 18), 610. Dazu auch Glöckler, L. G.: Geschichte des Bistums Straßburg, Band 1 (Straßburg
1879), 290.

19 Grundeigentümer durch die Schenkung eines „vir militaris Sigfridus", der, letzter bekannter Vertreter
„eines vornehmen fränkischen Herrengeschlechts" mit dem Sitz auf der Ullenburg, im Jahre 1070 „den
Ulmer Hof und seine Burg dem Bistum Straßburg" schenkte, sich aber beides gleichzeitig wieder als
Lehen zurückübertragen ließ (inhaltlich und Zitate nach Huber (wie Anm. 8), 25. Heinz G. Hubers
Vermutung, dass sich der Edle „Siegfried Rückhalt gegen den Druck der übermächtigen Zähringer zu
verschaffen" versuchte, „indem er sich zum Lehensmann der Straßburger Bischöfe machte", ist eine
weit überzeugendere Deutung der Motive Siegfrieds, als die Annahme großer Frömmigkeit, wie Bertha
Freifrau von Schauenburg 1934 vermutete. Schauenburg, Bertha Freifrau von: Die Ullenburg bei Tiergarten
. In: Die Ortenau 21 (1934), 146-249, hier 246: „Es mag ein sehr frommer Ritter gewesen sein."
Wahrscheinlich wird sich Frömmigkeit mit elementarem Nutzendenken vortrefflich verbunden
haben.

20 Die Straßburger Bischöfe des 13. Jh. „verfolgten ihre Territorialpolitik" und „dafür brauchten sie Burgen
". Ganz generell sind im 12./13. Jh. auch bei den Bischöfen von Straßburg, wie bei anderen Herren
auch, die Burgen Hauptinstrument der Territorialpolitik und Kernpunkte der Verwaltungsorganisation
. Metz, Bernard: Die Burgen der Bischöfe von Straßburg; ungedrucktes Vortragsmanuskript (St.
Ulrich 2009), 4 und 11.

21 Einem Pressebericht des Acher- und Bühler Boten (Bad. Neueste Nachrichten) vom 7. März 2010 war
zu entnehmen, dass seitens des Referates Denkmalpflege im Regierungspräsidium Freiburg der Ren-
chener Burgplatz mittels geophysikalischer Methoden (Geo-Radar) auf Mauerwerks-Fundamentspuren
hin untersucht werden soll.

22 „Ampt und Vorst Oberkirch" von Johannes Öttinger, 1609. Hauptstaatsarchiv Stuttgart.

Eine ungefähre Vorstellung vom Grundriss und der Ausdehnung des Schlosskomplexes können wir
uns allerdings anhand des Stadtplanes machen, den der Renchener Ratsherr Burchard zwischen 1608
und 1618 gezeichnet hat. Grundriss und Örtlichkeit lassen den Schluss zu, dass es sich um eine relativ
großflächige Anlage gehandelt haben muss. Die Größe wertet Hugo Schneider als Indiz dafür, dass die
Burg von den Straßburger Bischöfen erbaut wurde, um ihren hiesigen Besitz zu verwalten und Präsenz
zu demonstrieren. Schneider, Hugo: Das Schloss in Renchen. In: Die Ortenau 64 (1984), 193-195, hier
193.

23 Die Burg Renchen gehörte dem Bischof von Straßburg bereits „vor 1226". Metz (wie Anm. 20), 4.

24 Schneider (wie Anm. 22), 193 und 194. Mehrfache Verpfändungen des Schlosses vom 13. bis ins 15.
Jh. Auf dem Schloss auch Renchener (Ortenauer) Vertrag vom 25.5.1525, in welchem die Vertreter des
Markgrafen Philipp von Baden, des Bischofs Wilhelm von Honstein, der Stadt Straßburg und anderer
Herren den aufrührerischen Bauern (vertreten durch die Bürgermeister verschiedener Orte) versprachen
, die zwölf Artikel der Bauern samt Ergänzungen einzuhalten. Schneider (wie Anm. 22), 194.

25 Schneider (wie Anm. 22), 195.

26 Schneider (wie Anm. 22), 195. Bei der Annahme, dass mit jeder urkundlich genannten Herren- oder
Dienstmannenfamilie in Renchen auch eine eigene Burg oder ein (steinernes?) Haus im Dorf bzw. in
der Stadt verbunden gewesen sei, müssen noch die „Burglehen" (zu Lehen gegebene Teile der Burg)
auf der bischöflichen Burg in Renchen berücksichtigt werden. Bernard Metz hat festgestellt, dass im
13. Jh. vier Burglehen auf der Renchener Burg vergeben und von bischöflichen Dienstmannen besetzt
waren. Dazu kam noch der ebenfalls auf der Burg residierende Vogt. Metz (wie Anm. 20), 10 und 11.


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