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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0203
202 Karl Volk

Der Obervogt befürchtete mögliche Ausuferungen des Aufruhrs
: Würde ein solches „landtfriedtbrüchiges Factum" ohne
exemplarische, von der Öffentlichkeit wahrgenommene Strafe
bleiben, so wären die Folgen leicht vorauszusehen. Die Getreuen
würden in ihrem Entschluss wanken, die Widersetzlichen würden
sich bestärkt fühlen, ein Ärgernis wäre es innerhalb und außerhalb
des österreichischen Territoriums, wenn landesfürstliche
Verordnungen der Verachtung anheim fielen, schließlich aber
würde „die gehailigt=allerhöchste Mayestet, und Landesherrschaft
Selbsten nur der Prostitution, und muethwillen einer
handvoll ohnbändigen Bauren-Bueben exponiert".

Pflummern glaubte, keine Zeit verlieren zu dürfen: „Durch
schleunige anher Schickung 50 bis 60 Soldaten" könnten „die
150 ... Bursch zur raison, undt gehorsamb mithin zur ordentlicher
aufstellung ihres betreffenden Contingents durch das Loos
gebracht" werden. Zur Bestrafung der Aufwiegler schlug er vor,
das v. ö. Fiscalamt oder eine andere Kommission einzuschalten,
um in Triberg oder Furtwangen festzustellen, wer die Anstifter
des Tumults waren, und diejenigen herausfinden, die auf die Einberufung
mit dem Gewehr zu erscheinen und die ungeheuerlichen
Worte auszusprechen „sich erfrechet" haben. Diese müssen
„mit der wohlverdienten Straff exemplarisch gezüchtiget werden
".

Pflummern plädierte für ein beschleunigtes Verfahren, bevor
die rechtschaffenen Untertanen „durch bestendiges aufhezen
undt glorieren deren rebellen ebenfalls verführet" würden, sodass
„ein allgemeiner aufstandt in hiesiger Herrschaft" die Folge wäre
und endlich „zu großem Herzelaidt deren Ehrlichen Leuthen"
führen würde.

Kaum war der Brief geschrieben, erreichte am 8. Juli 1743 den
Obervogt namens der drei „ledigen Gesellschaften" aus Furtwangen
, Neukirch und Gütenbach und deren Stabsvögte und Deputierten
die Erklärung, die Aufrührer würden sich jetzt dem landesfürstlichen
Befehl unterwerfen und sich durch das Los („per
sortem") zur Miliz aufstellen lassen wollen. Damit fiel der Grund
für das Eingreifen von Soldaten weg, wie Pflummern unverzüglich
im Postskriptum seines Schreibens der Regierung mitteilte.
Erhalten ist ein eigenes Schreiben des Vogts von Gütenbach vom
7. „Heymonats" 1743 an den Obervogt mit der beruhigenden
Meldung, „dass die ledige Burst ... das Loß geworfen oder ge-
spilt" hätten. Und dies ohne Ausnahme. Jetzt bäten sie „den
gnädigen Herrn Obervogt gantz underthänig umb Verzeihung -
die ledige sowohl als die Menner." Untersuchung und Bestrafung
der Schuldigen müssten aber nach der Meinung Pflum-
merns dennoch stattfinden, um mögliche Nachfolgetäter abzuschrecken
.


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