Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0204
Umstand einer völligen Rebellion und Mörderey gleich" 203

Die Untersuchungen des Fiscalbeamten J. M. Schuehs

Dieser Meinung war auch die Regierung. Das aufrührerische Verhalten
der ledigen Männer der drei Gemeinden wog derart
schwer, dass sie es sich nicht leisten zu können glaubte, sie ohne
Untersuchung ihrer Verfehlungen und Bestrafung davonkommen
zu lassen, und dies, obwohl sie sich inzwischen „williglich
erklärt und gehorsamblich submittiert haben". „Der zu Hungarn
und Böheimb Königl. Mayest. Erzherzogin zu Österreich p.p.
Statthalter, Canzler, Regenten und Cammer Räthe V. Ö. Landen"
in Freiburg ordneten eine Untersuchung an: „Gerichtsort" sollte
Triberg oder Furtwangen sein. Beauftragt wurde der Fiscalbeamte
J. M. Schueh, der am 23. Juli 1743 von Freiburg nach Triberg
reiste, am 24. mit dem Obervogt ein Gespräch führte mit dem
Ergebnis, die Delinquenten mit ihren Vögten, „Fürsprechen" und
Richtern am 24. September nach Triberg kommen zu lassen, da
man nicht wusste, wie vertrauenswürdig ihre Unterwerfung war.
Je nach der Schwere des Vergehens erarbeitete Schueh eine Klassifizierung
. Für viele stellte sich ihre Unschuld heraus, für sie war
die Sache erledigt. Die „Rei" (die Beschuldigten) wurden in drei
Kategorien eingeteilt. Klasse I gehörte an, wer behauptete, er
werde erst „spielen", wenn die andern dies auch täten. Sie bezahlten
die Kosten (für das Verfahren), 1 Gulden 30 Kreuzer, dazu
eine Strafe von 4 bis 5 Gulden. Der II. Klasse zugerechnet wurde,
wer behauptete, er wolle nicht spielen und damit andere davon
abgebracht habe. Für sie schlug Schueh den Beitrag an den Kosten
, eine höhere Geldstrafe oder die Schanzarbeit von einem
Monat Dauer vor. Zur III. Klasse gehörten die, die sich selbst verweigerten
, andere vom „Spielen" abhielten und „bey dem Tumult
sich sonderlich sträfflich aufgeführet haben".

In die erste Kategorie fielen 38 Burschen von Furtwangen, 22
von Gütenbach und 27 von Neukirch. Mit ihnen brauchte man
sich nicht weiter aufzuhalten.

Zur zweiten Kategorie gehörten 6 von Furtwangen, 3 von Gütenbach
, keiner von Neukirch, da sich die Neukircher in der
Stube der „Sonne" - „durante tumultu" - (während des Tumults)
befanden. Für sie schlug Schueh eine höhere Geldstrafe oder einmonatige
Schanzarbeit vor.

Die eigentlichen Aufrührer fanden sich in der dritten Kategorie
. Sie kamen nun ausgiebig zu Wort. Auf 12 Seiten werden im
umständlichen Bericht Schuehs vom 20. August 1743 in wörtlicher
Rede alle Frechheiten, Handgreiflichkeiten, Unflätigkeiten,
Grobheiten, Schlaumeiereien, „Erfahrungen" der älteren Generation
, die ganze bäuerliche Opposition gegen die Obrigkeit - und
diese stellenweise in der höchst drastischen, bilderreichen Sprache
der bäuerlichen Bevölkerung, die an Deftigkeit nichts zu


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0204