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Umstand einer völligen Rebellion und Mörderey gleich" 207

und 20 bis 30 Kreuzer täglich erhalten, wären also den Schanzern
aus gehorsamen Gemeinden gleichgestellt, ihre „Strafe" könnte
dann als Belohnung aufgefasst werden. Die Herrschaft Triberg
könne so noch Geld sparen.

Schwer dagegen sei es, denen in die dritte Klasse Eingeteilten
gerecht zu werden, denn ihr Verhalten war recht unterschiedlich.
Als Recht empfand er, einige Rekruten „auf 3 oder 4 Jahr under die
Regimenter zu stoßen" oder sie „bey Abschickhung des hiesigen
Landfahnens" für die gleiche Zeit zum Dienst in der Herrschaft
Triberg zu verpflichten. Da man aber die zukünftige Entwicklung
nicht absehen könne, so wäre eine Verurteilung zu 6 Monaten
Schanzarbeit ersatzweise 30 Gulden vorzusehen. Auszunehmen
wären 6 Beteiligte, die mit 10 Gulden Strafe oder 20-tägiger Turmstrafe
bei Wasser und Brot davonkämen. Die schlimmsten Missetäter
, Hansjörg Dilger und Michel Fehrenbach, müssten sich persönlich
bei der Regierung „fußfällig" entschuldigen, Dilger müsste
„seinen schuldigen Huldigungs=aydt ... nach erlangter Begnadigung
alldorten publice Erneüeren". Dieser sei im übrigen eher zu
mild als zu streng bestraft, doch sei dies mit der schweren Kriegszeit
, von der jeder „fast täglich" betroffen ist, gerechtfertigt. Ungestraft
dürften so enorme Verbrechen nicht bleiben. Sollten die
zu halbjährlicher Schanzarbeit Verurteilten diese Strafe gar nicht
mehr verbüßen müssen, weil die Zeiten friedlicher werden, so
wären sie mit einer Strafe von 30 Gulden zu belegen. Keinen Spaß
verstand er bei den Ehemännern, die er mit Namen aufzählt, die
die ledigen Burschen zum Widerstand verleitet hatten. Als exemplarische
Strafe schlug er 10 Gulden vor, ersatzweise „20-tägige
Thurn=Strafe in Wasser und Brodt".

Doch die Bestrafung erwies sich als komplizierter, der Obervogt
wollte sie den sich rasch verändernden Verhältnissen anpassen
, sich die Arbeit auch erleichtern. Die Herrschaft Triberg hatte
aufs Neue 18 Rekruten zu stellen, für Pflummern stellte sich die
Aushebung am leichtesten dar, wenn man diese aus den Tumul-
tuanten des letzten Jahres wählte. So blieb die Zahl der Auszulosenden
überschaubar - für die Delinquenten, bis sie ihr endgültiges
Schicksal erfuhren, sicher eine Zeit unerhörter Spannung. Die
Anfrage Pflummerns vom 10. Dezember (nicht erhalten) beantwortete
Freiherr von Girardi (und andere Regierungsbeamten mit
unleserlichen Unterschriften) am 17. Januar 1744 zustimmend
mit folgenden Vorschlägen. Der Vorschlag der Herrschaft sei juristisch
geprüft worden und einwandfrei. An erster Stelle steht am
7. Februar noch Hanß Georg Dilger von Rohrbach. Er könne
„ohne weiteres als ein Recrout unter die Königlichen Trouppen
auf die 5: Capitulations-Jahr abgegeben werden". Er genoss nicht
den Vorzug, das Los über sein Schicksal entscheiden zu lassen,
dieses hätte ihn auch verschonen können.


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