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Die Anfänge der Gewerbeschule Offenburg 347

Töchter der Handwerker" gab es lediglich einen vom Gewerbeverein
eingerichteten 2-monatigen „Buchführungskurs", der mit Genehmigung
der Großherzoglichen Behörde von Gewerbelehrer
Rau geleitet wurde.

Die Unterrichtsfächer hatten sich mittlerweile weiter differenziert
und spiegelten die höheren Ansprüche an die Lehrlinge
wider. Alle Schüler wurden in folgenden Fächern unterrichtet:
„Aufsatz, Rechnen, Geometrische Anschauungslehre und Konstruktion
, Freihandzeichnen, Geometrisches Zeichnen und Projektionslehre,
Fachzeichnen, Materialienlehre, Wirtschaftslehre (Buchführung,
Wechsellehre und Kostenberechnungen), Naturlehre (Baustofflehre,
Mechanik, Wärmetheorie, Magnetismus und Elektrizität)" Die freiwilligen
Teilnehmer der 4. Klasse der Kunsthandwerker erhielten
zusätzlich: „Zeichnen" (hierzu gehörte auch „Zeichnen und Malen
geeigneter Körpermodelle"!), Stillehre" und „Geschichte der Glasmalerei
".

Viele Lehrmeister versuchten immer noch, durch verspätete
Anmeldungen die lästige Schulpflicht zu unterlaufen. So beklagte
der Jahresbericht 1906, dass der Eintritt der Lehrlinge

„nicht zur gesetzlichen Zeit, an Ostern, stattfindet, wodurch ein ersprießlicher
Unterricht in der ersten Klasse ganz empfindlich beeinträchtigt
wird. Viele Lehrlinge werden erst nach Oktober, ja sogar nach
Neujahr zum Besuch der Schule angemeldet." Die Schulleitung
wehrte sich dagegen, indem sie mitteilte, dass diese Lehrlinge „im
nächsten Jahr wieder in die erste Klasse eingereiht werden und demzufolge
ein halbes Jahr länger zum Besuch der Gewerbeschule verpflichtet
sind, falls sie ihr vorgerücktes Alter nicht entbindet".

1907 listete die Schulleitung auch die Berufe auf, die sich
einem Schulbesuch verweigerten:

„Steinhauer, Hafner, Goldarbeiter, Kupferschmiede, Zinngießer,
Feilenhauer, Messerschmiede, Drahtflechter, Büchsenmacher, Feinmechaniker
, Zahntechniker, Seifensieder, Färber, Posamentiere, Seiler,
Kartonager, Gerber, Sesselmacher, Korbflechter, Siebmacher, Holzdreher
, Bürstenmacher, Schirmmacher, Müller, Bäcker, Metzger, Bierbrauer
, Zigarrenmacher, Hutmacher, Friseure, Gipser, Schieferdecker,
Installateure, Ofensetzer, Photographen, Bildhauer, Kaufleute, Köche
und Kellner, sandten beim Abschluß der Statistik keine Lehrlinge zur
Gewerbeschule, obwohl diese Gewerbe in der Stadt zum Teil sogar hervorragend
betätigt werden."20 Diese Liste lässt erahnen, wie unerreichbar
eine Gewerbeschulausbildung für viele Lehrlinge immer
noch war. Zwar tauchten vereinzelt Schüler aus einigen dieser
Berufe in den vorhergehenden Jahren auf, dies waren jedoch nur
Ausnahmefälle.

Eine neue Rechtsgrundlage ergab sich durch das badische Landesgesetz
vom 13. August 1904, dessen Ausführungsverordnung
jedoch bis zum 20. Juli 1907 auf sich warten ließ. Nunmehr


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