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356 Manfred Merker

Abb. 3: Das erste
Offenburger Schulprogramm
von 1824

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Organisationsaufgabe für den neuen Direktor Scharpf. Ehe er aber
die Schulleitung übernahm, musste er 1830 mitten im Winterhalbjahr
erst einmal eine Krankheit überstehen und „sah sich im
Sommerhalbjahr wegen Kränklichkeit genöthigt, sich ganz vom
Unterricht zurückzuziehen/'

1831/32 erscheint das 24-seitige Jahresprogramm des Großherzoglichen
Gymnasiums zu Offenburg mit einer Abhandlung
des gesundeten designierten Direktors Scharpf über „Das griechische
Zeitwort, Sprachbildung und Sprachgenese". Am Beispiel der
griechischen Verbums „typto'Vich schlage leitet der gelehrte
Autor, der natürlich fließend Griechisch und Latein sprechen
und schreiben konnte, aus der Kindersprache die Lautentwicklung
aller Verbalformen ab in der Hoffnung, dass die „rationelle
Analyse und der geschichtliche Nachweis des Lautbilds das Wort
für die Geisteskraft des Schülers lebendig macht". Scharpf wurde
Ende 1832 wenige Tage nach seinem 36. Geburtstag, von „Seiner
Königlichen Hoheit, dem Großherzog gnädigst gewogen gefunden
", offiziell zum Direktor ernannt und verdiente jetzt 1050f.
Vielleicht dadurch angespornt folgte dem Schulprogramm
1833/34 seine zweite wissenschaftliche Beilage über die „Schule
des Humanismus und des Realismus", der in seiner Zeit auf gesellschaftlichem
und wirtschaftlichem Gebiet zunehmend Raum

gewinne. Von Bedeutung sind
auch die liberalen pädagogischen
Prinzipien, die Scharpf bei seiner
Rede zur Eröffnung der „Höheren
Bürgerschule" im Rahmen des
Gymnasiums 1837/38 verkündet,
die auch im Offenburger Wochenblatt
und der Karlsruher Zeitung
erscheint. Scharpf übernimmt mit
Gehaltszulage von 200f auch hier
den Vorstand der Schule und versucht
die Belange seiner mehr gewerblich
orientierten Klientel in
das gymnasiale Curriculum zu integrieren
. 1837 hatte er im „Statistischen
Handbuch der deutschen
Gymnasien" eine kurze Abhandlung
über die Offenburger Schule
publiziert. Das Fazit, das Scharpf
für sein Gymnasium in der Jahreschronik
1838/39 in wissenschaftlicher
, organisatorischer, finanzieller
und „sittlich-religiöser" Hinsicht
zieht, ist eine Art Vermächt-

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