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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0372
Professor Josef Scharpf, der erste Direktor des Großherzoglichen Gymnasiums zu Offenburg 371

Jahrzehnt lang wöchentlich acht Stunden Latein, vier Stunden
Griechisch und vier Stunden Hebräisch, die Schule zählt durchschnittlich
250 Schüler. Dass der ehemalige Lyzeumsdirektor
jetzt als einfacher Lehrer sein Geld verdienen muss, ist für ihn
nicht unproblematisch und setzt eine Herabstufung voraus, die
aber aktenmäßig nicht nachzuweisen ist. Bereits Anfang seines
ersten Deputats]'ahres beschwert sich Scharpf in einem vierseitigen
, in sehr erregter Schrift abgefassten Schreiben darüber, dass
er trotz seines höheren Dienstalters nur als Hauptlehrer einer Unterquarta
eingesetzt wurde, wogegen er sich verwahre, während
jüngere Kollegen, z.B. Professor Baumann, sein ehemaliger Lehramtskandidat
aus Rastatt, höhere Klassen leiten dürften. Die vorgesetzte
Dienstbehörde weist ihn eiskalt darauf hin, dass es nicht
nur nach Dienstalter gehe, im Übrigen sie sich selbst die Stellenbesetzung
vorbehalte und, wenn er sich weigere, die Klasse zu
übernehmen, sie auf seine Kosten einen Ersatzlehrer einstellen
würde. Sie musste wegen der hartnäckigen Weigerung Scharpfs
tatsächlich davon Gebrauch machen, weitere Einsprüche wurden
als unbegründet abgewiesen, Bitten um Befreiung von dem angedrohten
und dann auch geforderten Kostenersatz fruchteten
nichts. Diese Demütigungen werden Scharpf sein Lehrerdasein in
Mannheim sicher nicht gerade leichtgemacht haben.

Warum er Trost im Wein gesucht hatte, kann mit den politischen
und privaten Problemen von 1849/50 zu tun haben, die
auch von anderen Zeitgenossen als schwere Umbruchsphase erlebt
wurden. Aus den Akten geht außerdem hervor, dass Scharpf
in dieser Zeit nicht nur seine Direktorenstelle, sondern auch seine
Frau verloren hat, denn am 27.03.1851 bittet er die vorgesetzte
Dienstbehörde um Erlaubnis zur Wiederverheiratung und ehelicht
nach dienstpolizeilicher Unbedenklichkeitsbescheinigung
die zehn Jahre jüngere Mannheimer Witwe Barbara Ullrici.

1855 erhält Scharpf im Rahmen seines 17-Stundendeputats
endlich die erhoffte Klassenlehrerschaft als Ordinarius der Oberquinta
. Der Bitte um Leitung der vakant gewordenen Behageischen
Sammlung und der Desbillionschen Bibliothek, für die er
als ausgebildeter Bibliothekar besonders qualifiziert war, wird
durch die Schulleitung nicht entsprochen, sie wird vielmehr wieder
ausgerechnet dem jüngeren Baumann übertragen. Scharpfs
Beschwerde wird zurückgewiesen, ebenfalls der Wunsch, von der
Erteilung der lateinischen Stilübungen suspendiert zu werden.
Scharpf muss allmählich die Lust an seinem Beruf verloren
haben, denn jetzt nehmen die Klagen über die „Wirksamkeit"
seines Griechischunterrichts und mangelnde Disziplin in den
Oberstufenklassen zu. Auch fehlendes Interesse an der Schule
wird ihm vorgeworfen, wie aus einem Konferenzprotokoll im
Frühjahr 1857 hervorgeht. In einem Schreiben des Oberstudien-


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