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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 56
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Hans Harter

zigtale auszurotten"35. Dazu gehörten das Vorgehen gegen die
aus dem Württembergischen agierenden Prädikanten sowie das
Verbot lutherischer Schriften und Bilder. 1575 kam der Befehl,
dass alle „sektischen" Untertanen die Herrschaft räumen sollten
und nicht mehr „in geweihtes Erdreich" begraben werden durften
.36

Dies betraf auch den Oberamtmann Johann Branz in Wolfach
, der sich mit seiner Frau zum Protestantismus bekannte. Er
durfte nur ausnahmsweise weiter amtieren und musste, als
1592 seine Frau Martha Schott „in höchsten Kindts Nöthen
samt der Leibesfrucht" verstarb, in Schiltach um ihr Begräbnis
bitten, „dieweyl in seiner Amtsverwaltung niemand, der nit der
pabistischen Religion, in ihr Sepultur gestattet werde". Sein
„aufrichtig, beständig und beharrlich Bekenntnis unserer wahren
allein seelig machenden Christlichen Apostolischen Augsburgischen
Konfession" ließen Schultheiß, Bürgermeister und
Rat der Stadt Schiltach samt „unserm vorgesetzten Pfarrherrn"
der „seligen Matron" das Begräbnis „vergunnen".37 Als Branz
1600 selber verstarb, „leider in seinem verharrten Irrtum", so
der fürstenbergische Hofmeister Johner, wurde er gleichfalls
nach Schiltach überführt. Da der Prädikant dort „die Leichenpredigt
tun würde, ist zur Verhütung des Ärgernisses den zu
Wolfach wohnenden Freunden, welche die Leiche begleitet,
verboten worden, der Predigt beizuwohnen"38.

Diese Nachricht beleuchtet die auch im Kinzigtal eingetretene
„Konfessionalisierung"39, die Abgrenzung der an die Territorien
gebundenen Konfessionen samt Abwehr und Bekämpfung
andersgläubiger Regungen, die ein Nebeneinander von
„Horten" und „Bollwerken" der jeweiligen Glaubensrichtungen
entstehen ließ. Diese konnten, wie das fürstenbergische Kinzigtal
zeigt, sogar wechseln und einer ganzen Landschaft ein gegenteiliges
konfessionelles Gepräge geben. Dass die Landesgrenzen
sich dabei zu Konfessionsgrenzen verfestigten, führte
nicht zuletzt zu verschiedenem Dialekt und Brauch, wobei die
Grenzsituation, mehr als im konfessionell homogenen Landesinneren
, zu Konfrontation und Übergriffen einlud.40

Dies wird auch für Schiltach mit seiner konfessionellen
Insellage gegolten haben, das im 16. Jahrhundert überdies hart
getroffen wurde: 1590 berichtete der württembergische Beamte
Isaac Schwarz, dass Schiltach „innerhalb 80 Jahren zu dreyen
underschiedlichen mal uf den boden hünwegg gebronnen"41,
wobei ein erster Brand um 1511 geschah. Der von 1533 erregte
großes Aufsehen, da sich mit ihm die Kunde vom „Teufel von
Schiltach" verband, der die Brandstiftung durch eine Frau verursacht
haben soll, die als „Hexe" hingerichtet wurde.42


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