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Beschluss zur
Genehmigung des
Schiltacher Schauspiels
1654 mit Unterschrift
Herzog Eberhards III.
HStA Stuttgart
A362 WBü 3.
eil war, „zue Lehr und Underricht sowohl der Alten alß der Ju-
gendt". Auch wusste man noch von der 1625 nicht zustande
gekommenen „Commediam ußer dem Buoch Ester", deren
Texte offenbar überdauert hatten. So wollten sie dieses Schauspiel
jetzt nachholen, Gott und dem Landesherrn „zue „under-
thönigen Ehren und Dankhbarkeit." Und dies bereits im bevorstehenden
Monat Mai, wofür sie Herzog Eberhard III. brieflich
um „gnädige Concession" baten. Dafür hatte man sich bereits
„umb etwas vercöstiget", doch fehlte es an „hierzu taugenli-
chen Klaidern", von denen man annahm, dass solche bei der
„fürstlichen Gewölbsverwaltung" vorhanden wären, sodass
sich die Bitte um Überlassung „dergleichen alter Antiquiteten"
anschloss.65
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