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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 329
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2013/0330
Ein Ettenheimer Adelshof und die angrenzenden Gärten O O Q

Felix Anton von Maillot erwirbt einen Teil
des Olizy'schen Hofs

Am 6. und 8.7.1739 wurden sämtliche bürgerlichen und adeligen
Güter, welche von der am 14.1.1734 in Ettenheim verstorbenen
Witwe Maria Catharina von Olizy geb. Greiner herrührten
, nach vorheriger Schätzung in vier Teile geteilt.20

Sämtliche Güter samt Behausung und Hof wurden auf 9682
Gulden, 5 Schilling geschätzt.

Die Andlauischen Güter samt Haus sollten nicht geteilt, sondern
dem Sohn (Leopold Hermann) zugeeignet werden.

Felix Anton Maillot suchte darum nach, ihm einen Teil des
Hofs zuzuteilen, zur „Erbawung Einer kommlichkeit (?) oder
wohnung, in (mit?) einer stallung, schewer und schöpf an das
pfarrhauß allhier anstoßendt".

Leopold Hermann von Olizy erhielt „drey portiones ahn
dem gantzen olisyschen Hauß, auch den meisten Theil an den
daran gelegenen hoff, auch feldt ackhern, matten undt Zinßen"
(...) im Wert von 7261 gülden, acht Schilling und neun pfen-
nig.

Felix Anton von Maillot erhielt seinen Erbanteil, indem
Olizy ihm „zu Erbawung Einer Wohnung Ein platz oben an
dem olisyschen hoff, auff welchem ein schöpf, schewer, Keller,
undt daneben befindliche stallung, auch Schweineställe, stehen
thun so landt auff gegen dem pfarrhoff neunzig schue, land ab
gegen H. von Olisy achtzigfünf, in der breithe fünf undt viert-
zig, gegen waldt aber zweyundtviertzig schue enthaltet, und
durch die experten ad fünf hundert fünfzig gülden aestimirt
worden", anzuweisen hatte. Es folgen weitere Angaben über
den zu bebauenden Platz und über seine weiteren Ansprüche,
auf die hier nicht eingegangen werden muss.

Im Jahr 1740 erging das Urteil im Erbschaftsprozess.

Das Reichskammergericht in Wetzlar wies die Klage von
Leopold Hermann von Olizy gegen die am 6. und 8.7.1739 von
Hof rat Fischer in Ettenheim durchgeführte Teilung ab. Felix
Anton von Maillot wurde der im Teilungsvertrag beschriebene
Platz oberhalb des Olizy'schen Hofs samt Gebäuden als Eigentum
zuerkannt.

Ebenso wurde er als Inhaber des Greinerischen Guts, des
Paulutzischen, des Orschweyer und des Henningerschen Zinses
bestätigt.

Ab 1739 zahlte Herr von Maillot das sogen. Jahrgeld von 12 f
jährlich „wegen genießung waßer, weydt und Holtzes", was
die erhaltenen Bürgermeisterrechnungen belegen. Auch in den
Steuerrechnungen ist er verzeichnet.21 Zum Beispiel in der


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