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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 332
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332

Dieter Weis

Verkauf des Olizy'schen Guts in Ettenheim an Beat Martin
von Maillot

Am 21.7.1761 verkauften die Olizy'schen Erben das ganze Et-
tenheimer Gut für 9 000 Gulden an Beat Martin von Maillot.26

Als Begründung wird angegeben, dass „samtliche freyadeli-
che anwesende Personen des festen entschlußes sind, ihre zu
allerseitigem besonderen Schaden, und Nachstand (Nachteil?)
schon allzu lang ohnerörtet gebliebene vätterliche Verlassen-
schaffts Sache nunmehr gütlichen zu einem vollkommenen
Ende zu bringen, zumahlen die großen un Kosten zu verhüten,
welche nothwendig darauf gehen würden, wenn das vätterliche
guth versteigert werden müsste". (...)

Beim Vertragsabschluss fehlte als weitere Erbin die verstorbene
Maria Andres von Beckers geb. von Olizy, sodass man sich
noch an deren Witwer Johann Peter Beckers von Netzen27 wenden
musste. Dieser hatte Einwendungen und beschritt deshalb
den Klageweg. Becker von Netzen schrieb am 18.3.1760 u.a.,
„es würde jedermann vor Augen liegen, daß das Hauß des H.
Erblassers (Leopold Hermann von Olizy), welches bey dessen
vielj ährigen Aufenthalt zu Straßburg ohnehin nicht genugsam
in Baulichem Stand erhalten worden, täglich Baufälliger, die
güther, so zum Theil schon 3 gantzer Jahren gantz öde gelegen
zum Theil aber zwar über Sommer gebaut, jedoch mit einiger
Besserung nicht versehen worden, mehr abgenutzet und
schlechter, sodann die forderungen derer Creditorum und die
gerichts und andere Kosten größer werden, somit deren Erbs
Interessenten am Ende außer denen in Flandern gelegenen (...)
nichts als das leere Nachsehen auff die Vätterliche Erbschafft
übrig bleiben würde/'28

Im Prozess vor dem Reichskammergericht in Wetzlar wurde
der noch minderjährige Stammhalter Leopold Alexander Ernest
von Olizy durch Anwalt Schweitzer vertreten, der dessen Rechte
wahren musste.

Es ist hier unmöglich, auf den Prozess näher einzugehen,
und es ist auch nicht erforderlich.29

Mit Urteil vom 24.12.1761 des Reichskammergerichts Wetzlar
wurde eine Entscheidung der vorigen Instanz gegen Herrn
von Maillot aufgehoben und der Kauf des Guts durch von
Maillot als rechtmäßig erklärt.30

Der Käufer Beat Martin von Maillot erhielt am 8.11.1761
von Konsulent Sahler alle in dessen Verwahrung befindlichen,
sich auf das Ettenheimer Gut beziehenden Dokumente einschließlich
Kaufbrief ausgehändigt, wofür er einen Empfangsschein
unterschrieb.31


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