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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 335
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2013/0336
Ein Ettenheimer Adelshof und die angrenzenden Gärten C

Pruntrut), wo Beat Martin bis zu seinem Tod am 30.6.1786 als
Präsident der Hofkammer des Fürstbischofs von Basel amtierte.
Seine Ehefrau (geb. 18.6.1741) verstarb vor ihm am 30.5.1782.

Verkauf der Olizy'schen Behausung an Metzger Johannes Riß

Am 21.5.1785 verkauften Beat Martin von Maillot und sein
Schwiegersohn, Freih. Franz Reinhard Hannibal Albertini von
Ichtratzheim, an Metzgermeister Johannes Riß und dessen
Vater Mathias Riß die sogenannte „von Olizy'sche Behausung,
Keller, Hoff und unten daran gelegenen Garthen nebst die im
Hoff stehenden Kleinen Wohnung" für 3740 Gulden37. Die
Grenzen des verkauften Grundstücks werden genau beschrieben
. Nachfolgend ein Auszug:

„von Maillotischer untere Garten Maur auch grad hinüber bis an
Herrn Schaffner Harnists Garthen Maur (...), Land ab auf den
von gallischen Hoff (Stammhof), gegen Rhein auf die stattmaur,
gegen Walt zum thell auf ein allmend fußweg, welcher dem Kleinen
gäßleln nach zwischen dem Herrschafftllchen Amthauß und
hoff" (...) gegen das Traufgässel hinter Harnists Scheuer In gerader
Linie hinaufweist.

Demnach gehörte auch der Garten zwischen dem Olizy'schen
Haus und dem Stammhof dazu. Es wird auch ein Gärtlein erwähnt
, das sich auf einem Platz rechts vom Hoftor außerhalb
der Mauer befindet.

Transferierung der adeligen Privilegien vom Olizy'schen Haus
auf die neue Behausung des Herrn von Mai Not

Durch den Verkauf des Adelshauses der Olizy an einen bürgerlichen
Käufer ergab sich auch das Problem einer Übertragung
der mit dem verkauften Haus verbundenen Adelsprivilegien auf
das neue Maillotsche Haus, das bisher als bürgerlich gegolten
hatte.

Deshalb geschah der Verkauf vom 21.5.1785 unter dem Vorbehalt
des Verkäufers, „die aufdleßem Hauß stehende Immunität
und freyhelten auf das von Malllotlsche Hauß und Zugehörte zu
transferleren und zu übertragen, dahin das nun mehro verkauffte von
ollzysche Hauß und Zugehörte als ein bürgerliche Behausung künff-
tlghln solle angesehen und gehalten werden".38

Oberamtmann Knepfler schrieb am 5.9.1785 dem Stadtrat, der
von Herrn von Maillot gemachte Vorbehalt sei „unstatthaft".
Zur „Translation" sei die Einwilligung und Ratifikation des
Ritter-Direktoriums erforderlich. In den Städtischen Akten be-


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