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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 363
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_ 363

Die Sonnenherberge in Wolfach

Arnold Nouwerck

Die „Sonne" galt nach Franz Disch (Chronik der Stadt Wolf ach,
1920) lange Zeit als das bedeutendste und wahrscheinlich älteste
Wirtshaus der Stadt Wolfach. Sie lag gegenüber dem Rathaus
am Markt und war verbunden mit der Ladstatt (dem Einstellmonopol
für den Lastenfernverkehr), dem Weinumschlag
und mit einer Gastherberge. Die „Stube" (Trink- und Ratsstube)
auf dem Rathaus war vielleicht als Einrichtung älter, sie war
aber keine „offene Gastherberge".

Als Beleg für Alter und Namen zur „Sonne" wird der Kaufbrief
von 1407 angeführt. Nach der von Disch zitierten Abschrift
dieses Dokuments überlässt Graf Gonrad von Fürstenberg
im Jahr 1407 „dem Frommen vesten minem getrewen Hannsz
Häggen Schuldthaisz ze Wolfach vnd allen seinen Erben den Ladhof,
die Ladtstatt, die Sonnen, das Win rufen, Winladen vnd entladen ze
Wolf ach in der Statt mit allen Rechten, Nuzen, zugehörden und ge-
wohnheiten, und in aller der mäsz alsz das von alters herkommen
ist". Der Kaufpreis beträgt 40 Gulden und eine jährlichen Abgabe
von einem Pfund Pfeffer an die Herrschaft.

Man darf vermuten, dass der Graf die Nutzung der Ladstatt
bereits zuvor lehenweise vergeben hatte und die Kontrolle des
Weinhandels schon vorher in den Händen der Schultheißen
von Wolfach lag. Aber die Erwähnung der Sonne ohne Erklärung
ihrer Funktion wirkt in diesem Zusammenhang etwas eigentümlich
. Wäre ein der Ladstatt anhaftendes Herbergsrecht
selbstverständlich, müsste es unter „Rechten, Nuzen, zugehörden
und gewohnheiten" inbegriffen sein und bräuchte nicht
eigens genannt zu werden. War es aber nicht selbstverständlich,
so müsste man es verdeutlicht haben. Kaufbriefe pflegen sehr
genau abgefasst zu sein. Man hätte es dann als Herbergsrecht
beschrieben und nicht nur als Wirtshausnamen.

Disch bezieht sich bei seinem Zitat auf eine Abschrift: „jedenfalls
aus dem 18. Jahrhundert" (Disch) im Wolfacher Stadtarchiv
. Eine ebensolche Abschrift befindet sich auch bei den
Wirtshausakten des Amtes Wolfach im FF Archiv in Donaueschingen
. (Die Privilegien werden 1661 und 1695 bestätigt.)
Das Fürstenbergische Urkundenbuch (3 Bd. Nr. 38) erwähnt in
seinem Zitat der Urkunde die Sonne jedenfalls nicht. Hier steht
„sümy" oder „symy". Eine Erklärung dieser Wörter sucht man


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