Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 410
(PDF, 86 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2013/0411
410

Eva Blanc

t

*3t

der Krugfabrik berichtet. Andere
Quellen hingegen verweisen darauf
, dass sich auch ein K. F. Sohler
aus Gengenbach finanziell an der
Gründung der Fabrik beteiligte.40
Eine erste Erwähnung findet K. F.
Sohler als Associe in den Akten
erst im Rahmen eines Rechtsstreits
am 03.03.1825.41 Bartholomäus
und Ludwig Mutterer hingegen
scheinen nach Erteilung des
Privilegs an J.A. Derndinger zumindest
in finanzieller Hinsicht
nicht mehr an der Leitung der
Krugfabrik beteiligt gewesen zu

sein

42

Die Steinkrugfabrik in Oppenau

Nach Erhalt des Privilegs wurde
auf der Ansätze in Oppenau (Abb.
3) sehr wahrscheinlich ein zweiter
Brennofen erbaut und in Betrieb

-6> qM

Abb. 2: Privileg zur
Errichtung einer
Steinkrugfabrik in
Oppenau vom
08.10.1824
(Landesarchiv Baden-
Württemberg, Staatsarchiv
Freiburg,
B 727/12 Nr. 4314).43

genommen.

Neben dieser baulichen Veränderung
erschloss Derndinger auch
neue Tonvorkommen. Geeigneter
Ton zur Steinzeugherstellung fand sich auf zwei kultivierten
Grundstücken des Schreiners Mathias Huber in der Holzermatt
in Oppenau. Der jährliche Pachtzins für diese zwei Grundstücke
betrug acht Gulden. Zudem wollte Derndinger auf dem nicht
kultivierten Grundstück des Johannes Huber im Gewann Wil-
feneck auf der Roth Maisach Ton abbauen. Beide Parteien konnten
sich jedoch über die Höhe der Bezahlung für den Ton nicht
einigen. Zunächst bot Derndinger Huber für dieses Grundstück
einen Pachtzins in Höhe von vier Gulden an. Huber hingegen
lehnte die Bezahlung eines Pachtzinses ab. Er wollte den Ton
wagenweise für zwei bis drei Gulden an Derndinger verkaufen.
Derndinger hielt dieses Angebot aus Kostengründen für nicht
annehmbar. Er wandte sich an das Bezirksamt Oberkirch und
bat um Vermittlung in dieser Angelegenheit. Um eine gütliche
Einigung herbeizuführen, bot Derndinger Huber einen Pachtzins
von vier Gulden und die Überlassung des Transports des
Tons von besagtem Grundstück bis zur Fabrik an, wobei Huber
für den Fuhrlohn nicht mehr als andere Leute fordern sollte.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2013/0411