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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
94. Jahresband.2014
Seite: 26
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0027
Louis Schlaefli

didaten zu den gewöhnlichen den Krankenwärtern zufallenden
niedrigen Dienstgeschäften nicht herangezogen werden
dürfen, da eine solche Verwendung dieser Personen bestim-
mungsgemäss unzulässig ist".

Dr Burguburu unterzeichnet einige Urlaubsscheine für den
„Militär-Kranken-Wärter Gefreiter Charlier", welche ihm erlauben
, z.B. zu seiner Großmutter in Russ zu fahren; auch Dr.
Forster hat ihm einen Urlaubsschein ausgestellt. Er hat auch
seine Radfahrkarte, eine Anmeldungskarte für einen Berliner
Verletzten und eine unbenutzte Abmeldungskarte aufbewahrt.
Er hat sogar mit 20 Mark an der sechsten Kriegsanleihe teilgenommen
.

Am 19. Oktober 1917 erhält Charlier einen „Landwirtschaftlichen
Urlaub" nach Russ, wahrscheinlich, um seiner
„74-jährigen Grossmutter bei den Feldarbeiten behilflich (zu)
sein", wie er später schreiben wird. Am 17. Oktober 1917 bescheinigt
der Chefarzt, dass Charlier „in allernächster Zeit
vom Militärdienst entlassen wird". Wahrscheinlich ist er nicht
mehr Krankenwärter gewesen, als er am 10. Mai 1918 ein Gesuch
„zwecks Weitergenehmigung der Zureise nach Russ (Engeres
Sperrgebiet)" einleitete. Sein Gesundheitszustand „erfordere
noch weiterhin einen Aufenthalt im Gebirge". Seine körperlichen
Kräfte gestatten es nicht, während des ganzen Sommersemesters
seinen theol. Studien zu obliegen; er sehe sich
daher genötigt, eine 8- bis 10-tägige Unterbrechung jeden
Monat vorzunehmen.

Armbinde von Joseph
Charlier.

Urlaubsschein,
von Dr Burguburu
ausgestellt

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unb fjilfe gu getüäfyren.

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.1945:..


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