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Die Beschlagnahme der elsässischen Glocken während des Ersten Weltkriegs
Abb. 11: Mittelalterliche
Glocken im
Lager (von links nach
rechts bezeichnet:
„? (Kr. Altkirch),
lllzach, Leimen'
(AAS).
Auf Irrwegen
Angesichts der großen Anzahl an Glocken und der kurzen Zeit,
welche der Behörde oblag, um die Beschlagnahme durchzuführen
, waren Irrtümer unvermeidlich.
So schreibt zum Beispiel der katholische Kantonalpfarrer in
Woerth: „Woerth a/S, 20. Juni 1917. Sehr geehrter Herr Konservator
! Soeben wird von der Kreisdirektion Weissenburg mitgeteilt, dass
laut Entscheidung des Kriegsministeriums vom 13. Juni 1917 der
Kirche von Nehweiler nur die kleinste Glocke belassen werden kann.
Unter dem 23. Mai 1917 hatten Sie mir mitgeteilt, dass die grosse
Glocke vom Jahre 1713 in die Liste C derjenigen Glocken aufgenommen
ist, bei denen ein besonderer geschichtlicher Kunstwert vorhanden
und daher von der Beschlagnahme befreit sind. Es muss also ein
Lutum vorliegen. Dürfte ich Sie bitten, nach dem Rechten zu sehen
und mir gleich Mitteilung zu machen. Mit vorzüglicher Hochachtung
." Am 22. Juni antwortet Knauth per Telegramm: „Glocke
Nehweiler vom Jahre 1713 Liste C von der Beschlagnahme befreit."
Aus Unwissenheit oder in der Eile, aber auch aus den Räumungsgebieten
, sind etliche „historische" Glocken nach Frankfurt
transportiert worden und nicht zurückgekommen, weil sie
eingeschmolzen wurden oder 1919, noch vor ihrer Sicherstellung
, verschwanden.
Franken und Niffer besaßen je eine aus dem Kloster Lucelle
stammende Glocke, im Jahr 1768 von Joseph und Jost Keiser
aus Solothurn gegossen. Die von Franken diente zur Uhr; „die
Bevölkerung liebte sie außerordentlich". Trotz Einspruchs verschwand
sie „und kein Stundenschlag der Uhr ertönt mehrl". Die
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