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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
94. Jahresband.2014
Seite: 495
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Ettenheimer Gärten, Teil 3-6 495

Oberendhof und Oberendhofgarten

Das Kloster Ettenheimmünster besaß in Ettenheim „eigentümliche
" Güter, Gartenland und Reben. Dazu gehörten große
Lehen- und Hofgüter:1

a) „Der Ober-Endhof, der älteste, gehörte ursprünglich zum
Herrenhofe, von welchem er später getrennt wurde.

b) Falkenstein'scher- (Falken-) Hof, von den Edlen von Falkenstein
an das Kloster zu Eigenthum verkauft.

c) Widdum oder Pfarrgut. Durch Einverleibung der Pfarrei an
das Kloster gekommen (1435)."

In Ettenheimweiler besaß das Kloster als Maiergüter den großen
und den kleinen Hof.

Über den Namen „Oberendhof" ist nichts Näheres bekannt.
Er lag etwa dort, wo sich heute das Amtsgericht befindet. Das
war damals vermutlich das „obere Ende" der Stadt. Vor dem
Jahr 1800 war es nicht erlaubt, nördlich des alten Bachs Häuser
zu bauen, sodass der Hof früher wohl das einzige Gebäude im
Norden der Stadt war (Ausnahme: „Gutleuthaus"). Er war
vermutlich auch Namensgeber für den „Meierberg".

Aus den überlieferten Schriften lässt sich wie beim „Gutleuthaus
" nicht genau feststellen, wie lange das alte Hofgebäude
dort stand. Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg oder
in einem der vielen späteren Kriege sind denkbar.

Die Hofgüter in Ettenheim trugen aber weiterhin den
Namen des jeweiligen Hofs. Noch in einem Verzeichnis der
Ettenheimer Großh. Amtskellerei vom 9.2.1810 sind der
„Oberendhof, der Falkenhof und das Wittumguth" enthalten.2

Die Größe des Oberendhofguts gibt auch ein Verzeichnis
der Ettenheimer Amtskellerei vom 11.9.1800 zu erkennen, in
dem die Grundstücke mit ihrem Schätzwert und mit Angaben
zu ihrer Bewertung (gut, mittelmäßig und schlecht) einzeln
aufgeführt sind.3 Es trägt den Titel: „Verzeichnis derjenigen Herr-
schafti. Ettenheimmünsterischen Schupflehen Güteren, (die) zum
sogenannten Oberendhof gehören, welche Kaspar Jäger seel. in Ettenheim
auf Lebenslang unter dem Pflug gehabt hat" Darunter ist als
Nachtrag aufgeführt: „6 Msht an 3 Jeuch Ackers, im Meyerhof
genannt, Land auf der Weeg, Land ab die Stölckerischen Erben, Wert
200 f". Mit Weg könnte der Münchweierer Weg bzw. Straße
gemeint sein.

Angaben aus der Ettenheimer Bannerneuerung vom Jahr 1660

Die ältesten Angaben zum Oberendhof selbst finden sich im
Verzeichnis zur Bannerneuerung im Jahr 1660:4


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