http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0012
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Editorial
Alte und neue Quellen zur Hexenforschung
Das Thema hat bereits viele Publikationen hervorgebracht. Mit
Akribie wurden die in den Archiven auffindbaren Zeugnisse des
neuzeitlichen Hexenglaubens, vorwiegend des 17. Jahrhunderts
, studiert und veröffentlicht. Nüchterne Analyse hier, erregter
Tonfall dort waren das Ergebnis. Bis heute kursieren unterschiedlichste
Einschätzungen des Phänomens „Hexenglaube
". Viel Neues stand also nicht mehr zu erwarten angesichts
dieser langen Reihe des ungebremsten Interesses an
„Hexen". Und doch: die vorliegende Ortenau zeigt eindrucksvoll
, welche Funde noch gemacht werden können. Denn es sollten
, so unsere Vorgabe, wirklich neue Ergebnisse, neue Quellenstudien
sein. Das Ergebnis kann sich, so unsere Einschätzung,
sehen lassen und sei dem Leser zur Lektüre wärmstens empfohlen
.
Ein notwendiger Ausblick in die Gegenwart: „Hexenglaube" ist
kein Phänomen grauer, unaufgeklärter Vergangenheit. Nicht
nur, dass es moderne Hexen gibt, die den Hexenbegriff für sich
positiv bewerten, oder dass der traditionelle Volksglauben an
Schadenzauber und Abwehrzauber überlebt hat. Tatsächlich
sind „Teufelspakt"-Vorstellungen, die denen aus der frühneuzeitlichen
Hexenverfolgung (15.-17. Jahrhundert) entsprechen,
erstaunlich weit verbreitet (man sehe sich nur auf christlichfundamentalistischen
Websites um). In Indien werden jährlich
200 Frauen der „Hexerei" bezichtigt, misshandelt und anschließend
getötet. Die Frauen sind meist unverheiratet oder verwitwet
und werden wegen ihres Geldes oder ihres Grundbesitzes
angegriffen. Ein Gesetz gegen Ermordung wegen „Hexerei" gibt
es, doch wird es nur selten angewandt. Die Höchststrafe beträgt
drei Monate (Quelle: Focus 26.07.2010). Immerhin ist Hexenmord
heute also strafbar. Die Täter der Barockzeit dagegen
kamen stets ungeschoren davon. Die „Hexen", weiblich oder
männlich oder im Kindesalter, übernahm der Scharfrichter.
Die Redaktion
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