Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 36
(PDF, 94 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0037
Rainer Fettig

Ein weiteres Schreiben der Oppenauer an Herzog Johann Friedrich
wegen des Frongeldes:

Wenn wir der armen Leuth so viel in unser gemain und Burgerschaft
haben und hohes Frongeld nicht können überkommen und
uffbringen, in diesen schweren gefahren und schweren Zeit, wo
aber Solches nicht kann sein, so bitten wir doch demittigkheiten
umb ermilterung desselbigen, bitten derhalben EFG Wolle einem
Usschuß der gemain und ganzen Burgerschaft ein gnädige und
guote Antwort widerfahren und zu kommen lassen, und solche erwiesene
hohe große gnadt wollen wir eine ganze gemain und Burgerschaft
Oppenau mit unserem Emsigen und eifrigen gebet gegen
Gott den Allmächtigen für EFG bitten für ein lang währende Gesundheit
und eine friedliche Regierung und ihnen hiermit EFG in
Schutz und schürendes Allerhöchsten traulich befehlendt: E:F:G:

Gehorsame Eure Underthanen, Und ganze gemain und burger

Schaft des amts und gerichts Oppenau

Die Gemeinde beschwert sich weiter, dass auf ihre Klage von
vor drei Jahren nichts geschehen ist mit folgendem Brief:

Durch Leuchtiger Hochgeborener Gnediger Fürst und Herr E. F. G.
seyen unser ganz gehorsam und gefließend unser guottwillige
Dienst und Böstes Vermögen Jeder Zeit... Gnediger Fürst Und Herr,
Wir armen Underthanen und ein ganze gemain, wie auch ein
ganze Burgerschafft so von dem Ampts und Gerichts staab op-
penaw, können E. F. G. nichts verbergen und bringen E. F. G. Cla-
gendt oppenau ungefähr vor dreyen fahren, an E. F. G. Supplicirt
haben, von wegen der Bößen gottlosen und vermochten weit, die
Gott und alle seine Heiligen verleugnen, das man Dieselbigen solle
straffen. So ist uns aber von E. F. G. der Bescheidt selbsten erfolgt,
das man das Unkraut solle Außrotten, und das Übel strafen, aber
solches alzeit von der oberkeit zu Oberkürch vermitten blieben, das
solches seinen Fortgang hatt wollen gewinnen, so wehre derohal-
ben an E. F. G. einer ganzen gemain und Burgerschaft Oppenaw

Das Amt Oberkirch antwortet:

Nachdem auch fürs ander Sie In Ihren Supplicationen sich zugleich
beschwerdt daß es In dißem Gericht OppenauVil böser und
der Hexerey Verdächtiger Weiber habe, derowegen Sie underthe-
nig bitten thäten, selbige beyzufangen und auszurotten, haben
wir den gemelten Inhallt E. F. G. gnedigen tecrets nicht underla-
ßen alle von Ihnen in Specie zu benennen, welche Personen Sie


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0037