http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0039
Rainer Fettig
Antwort der Herzoglichen
Verwaltung
Erst als 1629 Herzog Ludwig
Friedrich (1586-1631)
als Vormund und Administrator
die Regierungsgeschäfte
für den minderjährigen
Eberhard III. (*1614,
Herzog ab 1628 bis 1674)
führte, fanden die Petitionen
in Stuttgart mehr Resonanz
. Das führte dazu,
dass die Renchtäler Verwaltungen
sich in der Nachbarschaft
umsahen, auf welche Weise ein Malefizgericht zu
führen sei. Unterstützung und Anleitung erhielten sie aus Bühl
und Ortenberg.
Über die Besetzung des Gerichts wurde ein Konsens gefunden.
Das Malefizgericht der beiden Wesen Oberkirch und Oppenau
wurde folgendermaßen besetzt: Als Stabhalter fungierte der
Schultheiß von Oberkirch
Gerichtsschreiber war der für beide Wesen zuständige Amts- und
Stadtschreiber mit Sitz in Oberkirch.
Die Geschworenen waren hälftig Oppenauer und Oberkircher
Zwölfer.
Anweisung aus
Stuttgart
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