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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 62
(PDF, 94 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0063
Rainer Fettig

Hans Brunen Weib, Hans Brun, Barbara, Theus Börsichs Weib,
Maria, Michael Schmieders Weib.

Maria Hubers Ehemann Hans ertränkte sich noch am Tage
der Hinrichtung in der Rench.

Gutachten aus Straßburg

Ende 1631 wird das letzte vollständige Protokoll über das Male-
fizgericht vom 17/7 Dezember niedergeschrieben. Es wurde erst
am 19. Januar 1632 verkündet und vollzogen. Diese letzten
fünf Angeklagten wurden von Ankläger Goppel zur Erlangung
gründlicher Wahrheit noch peinlich verhört, aber nicht mehr
zum Tode verurteilt.

Schriftliche

Criminalistische Anclag
anstatt mündtlichen
Recefs

Fürstlichen Herrn Commisary
undt Anwaldts Herman
Goppels JCF. auch ge=
schworenen Hoffgerichts Ad=
vocati zu Tübingen.
Contra

Martin Fresel, Annam
Caspar Börsichs, Christinam,
Adam Riedels, Agatham
Xander Rothen und Agnes
Marx Schmieders Weiber
alle Oppenauer Gerichts
peinlich Beclagte

Die Anklage Goppel
gegen die letzten fünf

Beschuldigten Verschiedene Gründe können die Stabhalter und Richter von

Oppenau und Oberkirch zu der Einholung eines Rechtsgutachtens
veranlasst haben. Aufklärerische Gedanken, kriegerische
Ereignisse oder allmählich aufkommende Einsicht, dass die
unter Folter erhaltenen Aussagen nicht als die Wahrheit betrachtet
werden können.

Wie man aus dem Schreiben entnehmen kann, haben die
Räte von Oppenau Protokolle eines Malefizgerichts zur Prüfung
nach Straßburg gesandt. Die Antwort der Juristischen Fakultät
Straßburg erfolgte umgehend.


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