Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 67
(PDF, 94 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0068
_ 67

Hexenprozesse im Harmersbachtal

Karl-August Lehmann

Eines der finstersten Kapitel der beginnenden Neuzeit ist die
Geschichte der Hexenprozesse. Auch im Harmersbachtal
grassierte dieser „Hexenwahn" und fiel hier auf fruchtbaren
Boden.

Die Initiative für Anklage und Prozessführung lag anfangs
nicht beim Gericht des Reichstals; es war auch in der Folgezeit
nicht immer allein Herr des Verfahrens. Zu jener Zeit war das
Tal immer noch verpfändet.1 Die überwiegend aus dem Elsass
stammenden Familien, die durch Erbfolge die früheren Pfandherren
ablösten, griffen immer wieder willkürlich in die Rechtsprechung
des Tales ein. Der Gengenbacher Abt und das Talgericht
- Vogt und Zwölferrat - verloren weitgehend ihre Kompetenzen
. Die Pfandherren sahen hier auch eine willkommene
Gelegenheit, sich zu bereichern.

Die erste verbriefte Hinrichtung einer „Hexe" datiert aus
dem Jahre 1573. Appolonia Obrecht wurde im Juli wegen zau-
berey u. geübten hexenwerckh alhie vom leben zum todt gebracht2
Dabei haben es die Hinterbliebenen, zu denen auch ihr Sohn
Jacob gehörte, als besondere Gnade empfunden, dass die
Pfandherren nicht, wie sonst üblich, das gesamte Vermögen
einzogen, sondern nur 360 Gulden beanspruchten, um den
Rest zur leibnarung und notturft der Erben zu verwenden. In
vier Raten bezahlte Jacob Obrecht bis 1577 die geforderte
Summe.

Wie Appolonia Obrecht war auch ihre Mitbürgerin Dorothea
Bruder Witwe, die bereits zwei Jahre früher der Hexerei beschuldigt
worden war. Unter der Folter hatten in Gengenbach mehrere
Personen gestanden, sie sei ihre Gespielin gewesen.3 Auch
ihre Schwester Barbara war in diesen Verdacht geraten.

Dorothea schmachtete zwei Jahre im Verlies der Pfandherren
. Aber sie gehörte schließlich dennoch zu den scheinbar
Glücklicheren, denen noch Schlimmeres erspart blieb. Angesehen
die vielfaltig emsig meinthalben beschehen bitt und andere
umbstand wurde sie nach Ableistung der Urfehde auf freien
Fuß gesetzt. Sie musste schwören, sich weder bei den Pfandherren
noch bei der Talobrigkeit und deren Helfern für die
erlittene Haft zu rächen oder Regress zu fordern und gleichzeitig
versprechen, nie mehr das Tal Harmersbach zu verlassen.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0068