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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 68
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0069
/CQ Karl-August Lehmann

Bei einem Verstoß wäre sie der Ungnade der Obrigkeit verfallen
.

Jahre später hätte sie wohl nicht mehr auf eine Begnadigung
hoffen dürfen, denn die Jagd auf „Hexen" begann jetzt erst
richtig anzulaufen. Dies zeigen die Hexenfrevel, die an die
Pfandherren abzuführen waren. Von 1573 bis 1594 kassierte
Sebastian Zorn von Bulach aus seinem Einflussbereich
1.400 Gulden von den Unholden} Dass mitunter die persönliche
Bereicherung im Vordergrund stand, belegt ein Hinweis in den
Harmersbacher Akten, es seye auch noch ein reicher Mann im ge-
schrey, den man haldt einziehen werde.5

Wie in der Herrschaft Harmersbach (unter Anleitung der
Pfandherren) ein Hexenprozess ablief, ist in einem Gerichtsbuch
aus dem Jahre 1597 geschildert.6 Gerade hier zeigte sich,
dass man im Harmersbachtal zu jener Zeit vorwiegend solche
Mitmenschen der Hexerei beschuldigte, die zugezogen waren
oder weitab der dörflichen Gemeinschaft als „Sonderlinge"
wohnten. Auf Veronika N. traf beides zu.

Am 18. Mai 1597 wurde Veronika, des kohlbrenners hausfraw,
vor das Gericht geschleppt. Bei der ersten Vernehmung gab sie
an, aus Frankreich zu stammen und 24 Jahre alt zu sein, welches
doch in Wahrheit mehr ist, wie der Protokollant rechthaberisch
anmerkte.

Sie bekannte von sich aus, dass sie Mathiß Beilsteins Haus
angezündet habe. Alfs sie aber kein umstand und weiters nicht bekennen
wollen, hat man sie nach ausführlichem Verhör dem
Nachrichter anbefohlen. Sie wurde angebunden und uff des
geringste uffgezogen. Es reichte, um das gewünschte Geständnis
aus ihr herauszupressen.7

Vor sechs Wochen, so bekannte sie unter der Folter, sei ihr
beim Waschen ein übel bekleidetes Weib begegnet, das sie
kurze Zeit später mit zwei Männern in ihrem Haus aufgesucht
habe. Sie hatten ein kleines kindtshändlin, des hett an allen fingern
bis uf einen gebrennt. Durch Berühren dieser Hand sei sie in
deren Gesellschaft aufgenommen worden, habe Gott den Allmächtigen
verleugnet, sich des bösen feindt durchaus ergeben ...
darauf sie auch dem einen unter solchen beeden alsbald zu seinem
willen geworden.

Die nächtlichen Besucher hätten sie schließlich angeleitet,
besagtes Haus binnen acht Tagen anzuzünden. Man habe ihr
auch Salz gegeben, und sobald sie dieses gebraucht habe, sei es
ihr vorgekommen, als müsste sie alles verbrennen.

Wie von den geheimnisvollen Besuchern gewünscht, sei sie
Tage später zur Capell (welche, wird im Gerichtsprotokoll nicht
erwähnt) gegangen und uff der weg einen baumschwommen fun-


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