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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 114
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Andrea Kammeier-Nebel

teile wurden durch eine offene Abstimmung unter allen Anwesenden
gefällt. Die Mehrheit der Stimmen gab den Ausschlag
.20 Wir wissen allerdings nicht, wer nun genau an den
einzelnen protokollierten Ratssitzungen teilnahm. In den
Protokollen wurden keine Anwesenheitslisten geführt. Auch
Diskussionen und divergierende Meinungen der anwesenden
Ratsherren wurden nicht dokumentiert. Die Fraktionen und
Loyalitäten innerhalb dieses doch recht großen Gremiums
und deren unterschiedliche Haltungen zur Hexenverfolgung
und zum Widerstand gegen die Hexenpolitik des Rates bleiben
uns verborgen. Notgedrungen ist im Folgenden daher
immer nur allgemein vom „Rat" als handelndem Gremium
die Rede.

Zum „peinlichen Gericht" der Reichsstadt Offenburg

Offenburgs Bürger konnten allein vor den städtischen Gerichten
und dem Kaiser und seinen beiden höchsten Gerichten -
dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat - verklagt
werden.21 Die uns hier interessierenden Prozesse führte das
sogenannte „peinliche Gericht" der Stadt. Es verfolgte alle in
der Gerichtsordnung Kaiser Karl V., der sogenannten Carolina,
festgelegten Kapitalverbrechen, die mit schweren körperlichen
Strafen belegt waren.22 Die Beschuldigten konnten zur Feststellung
ihrer Schuld der Folter unterzogen werden. Das peinliche
Gericht urteilte so auch über Schadenszauber und Hexerei23
sowie Aufruhr und organisierten Widerstand gegen die Obrigkeit
.24

Die Privilegien der Könige und Kaiser wiesen die Gerichtshoheit
in Offenburg dem Schultheiß und dem alten Rat zu.25
Ähnlich wie in Gengenbach26 scheinen in unserem Beobachtungszeitraum
aber auch die Mitglieder des neuen Rates als
Schöffen zu den Sitzungen des peinlichen Gerichts zugelassen
gewesen zu sein. Darauf deuten einige kleinere Hinweise aus
den Ratsprotokollen, vor allem aber das in Gänze protokollierte
Verfahren gegen Anna Maria Hoffmann von August 1610 bis
Januar 1611.27 Diesem Protokoll zufolge bestand das peinliche
Gericht der Stadt aus dem Schultheiß als Vorsitzendem und
obersten Richter, 24 bis 30 Schöffen, dem Syndikus der Stadt
und dem protokollierenden Stadtschreiber. Die große Anzahl
der Schöffen kann nur durch eine Mitbeteiligung des jungen
Rates am peinlichen Gericht erklärt werden.28 Das peinliche
Gericht fand also vor dem ganzen Rat der Stadt statt.

Die Bürger der Stadt konnten mithilfe der sogenannten Supplikation
, einer mündlichen oder auch schriftlichen Bitte an


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