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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 118
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118

Andrea Kammeier-Nebel

In Bezug auf den Vorwurf verzögerter und unzureichender
Führung der Hexenprozesse bestätigte die Kommission dem
Rat, die bisherigen Prozesse kaiserlichem Recht gemäß geführt
und auch nicht versäumt zu haben, die in der Carolina geforderten
Rechtsgutachten einzuholen. Eines der vorgelegten
Gutachten stelle aber auch fest, dass für einige beschuldigte
Personen genügend Hinweise vorlagen, um sie einem Prozess
zu unterwerfen. Die Kommission gab ihrer Überzeugung Ausdruck
, dass der Rat diesem Rechtsgutachten ohnehin nachgekommen
wäre, befahl dem Rat aber dennoch kraft seiner vom
Kaiser verliehenen Autorität, diese Personen zu verhaften,
ihnen umgehend und vor allem unparteilich den Prozess zu
machen.

Die Schlichtung der Kommission zielte also auf Ausgleich ab.
Sie gab den Zünften in ihrer Beschwerde Recht, ohne die Amtsgewalt
und Prozessführung des Offenburger Ratsgerichts in-
frage zu stellen. Der Rat musste nun in Bezug auf die im Rechtsgutachten
genannten Personen gerichtlich tätig werden. Die
Bürger und Zünfte sollten künftig wieder allein auf dem Weg
der Klage oder Supplikation Forderungen vor Rat und Gericht
tragen, ohne Ausschüsse zu bilden und bedrohliche Versammlungen
abzuhalten. Der Kommissionsabschied vom 16. Dezember
1599 wurde von allen Parteien angenommen. Der Abschied
war damit rechtsverbindlich. Die Parteien erhielten eine durch
die Siegel der subdelegierten Kommissare beglaubigte Kopie.
Der Abschied wurde vom Kaiser zwei Jahre später durch das
Mandat vom 13. Dezember 1602 erneut konfirmiert.45 Rat,
Zünfte und Bürger, wie auch der leitende Kommissar Graf
Friedrich von Fürstenberg, beriefen sich in den kommenden
Unruhen von 1601 und 1602 auf diesen Abschied und rechtfertigten
damit ihre Klagen und ihr Handeln.46

Hexenverfolgung im Frühjahr 1600

Im Frühjahr 1600 kam der Rat der Auflage der Kommission
nach und stellte weitere Personen wegen Hexerei vor Gericht.
Ablauf, Umfang und Identität der verurteilten Frauen ist uns
wegen des fehlenden Ratsprotokolls leider weitgehend unbekannt
. Wir wissen allerdings, dass zwei der verdächtigten
Frauen sich der Verhaftung und Anklage durch Flucht entziehen
konnten. Es waren die Ehefrauen des Ratsherrn aus dem
alten Rat Bartholomäus Spieß und des Stadtschreibers Johann
Georg Beck. Ob diese Frauen schon 1598 verdächtigt worden
waren oder erst im Verlauf der Prozesse im Frühjahr 1600 unter
Verdacht gerieten, wissen wir nicht.47


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