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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 130
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Andrea Kammeier-Nebel

klären. Der Rat ließ ihm mitteilen, dass man sich beraten wolle
und er sich gedulden müsse.112

Georg Laupach und seiner Familie wurde am gleichen Tag
befohlen, eine Kaution als Sicherheit für den Verbleib der
beiden Töchter in der Stadt zu stellen. Die Familie ließ sich
vom Rat schriftlich bestätigen, dass ihnen erlaubt war, Rechtsgelehrte
in ihren Verfahren zu beschäftigen. Der Rat traute
also der Versicherung der Familie, dass die Töchter bis zum
Ende der Verfahren in Offenburg bleiben wollten und keine
Flucht planten. Er nahm trotz der schweren öffentlichen
Beschuldigung Maria Vetters keine Verhaftung vor. Hinsichtlich
der laufenden Prozesse bekräftigte er das Gebot an
Ruprecht Silberrad, das Verfahren schriftlich führen zu müs-
sen.

In Bezug auf die Ausschüsse und die Drohungen eines Aufruhrs
in der Stadt schritt der Rat noch in der gleichen Sitzung
zur Tat. In Anwesenheit von Dr. Landersloch wurden die
obersten Zunftmeister der Schmiede, der Rebleute, der Weber,
der Metzger und der Karcher sowie deren Ausschussmitglieder
vor den Rat geladen und befragt.114 Man wollte erkunden, ob
die Zünfte einhellig hinter den Ausschüssen standen oder ob
diese unabhängig von ihren Zunftgenossen agierten. Zunftmeister
und Ausschussmitglieder wurden daher getrennt befragt
. Der Rat erinnerte die Männer daran, dass die Kaiserliche
Kommission 1599 alle Ausschüsse und Versammlungen
zum Zweck der Beeinflussung des Rates aufgehoben hatte. Der
Rat habe sie schon am 2. Oktober des vergangenen Jahres
daran erinnert und man sei der Meinung gewesen, dass die
Zünfte dem Abschied wie auch dem Ratsedikt nachleben
wollten. Nun beriefen die Ausschüsse erneut Versammlungen
ein und es gäbe etliche Personen, die unter Drohungen immer
noch behaupteten, dass der Rat die Hexen nicht genügend
verfolge.

Die Befragten gaben zu, dass sich die Ausschüsse erneut auf
der Schmiedestube versammelt hatten. Man besäße eine Kopie
des Kommissionsabschieds. Diese sei jedoch nur mit den Siegeln
der subdelegierten Kommissare beglaubigt. Daher habe
man den Grafen um eine Abschrift unter seinem Siegel gebeten
. Auf der Versammlung sei seine Antwort verlesen worden.
Der Graf habe ihre Bitte als rechtmäßig bestätigt, aber ihr
wegen Arbeitsüberlastung noch nicht nachkommen können.
Sonst habe man nichts weiter besprochen. Der Stadtschreiber
hielt fest, dass allein Jakob Fiegkenbach von den Rebleuten den
Rat dringend gebeten habe, dem Edikt von 1600 zu folgen und
das Übel der Hexerei auszurotten.


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