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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 137
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0138
Rat und Zünfte in der Offenburger Hexenverfolgung 1598 bis 1602

Fall bereit zum Aufruhr. Auch die Achtleute der Schmiedezunft
erschienen vor Rat und baten für die Gefangenen.130

Silberrad hatte mit seiner Argumentation Recht. Die Einbeziehung
des Grafen als kaiserlichen Kommissar war per se
nicht ungesetzlich. Die Stadtbürger hatten das Recht vor dem
Kaiser und seinen dafür zuständigen Institutionen, dem
Reichshofrat sowie dem Reichskammergericht, gegen Entscheidungen
des Offenburger Ratsgerichtes zu appellieren.131 Der Rat
war zudem an den Abschied der kaiserlichen Kommission von
1599 gebunden. Der Graf war als kaiserlicher Kommissar Vertreter
des Kaisers vor Ort. Die Zünfte und Ausschüsse konnten
ihn um Hilfe bitten, wenn der Rat dem Abschied nicht nachkam
. Nach Aussage Ruprecht Silberrads hatte der Graf ihnen
die Rechtmäßigkeit ihrer Bitten um Beistand und Beratung
ausdrücklich bestätigt.132 Auch das Auftreten von Verwandten
und Zünften mit der Bitte um Freilassung war legitim und übliche
Praxis in Gerichtsverfahren und zeigte, dass die Gefangenen
nach wie vor Rückhalt in ihren Zünften hatten. Vor diesem
Hintergrund trat der Ratsherr und Stettmeister Caspar Silberrad
drohend und fordernd auf.

Der Offenburger Rat blieb jedoch bei seiner nun eingeschlagenen
, harten Haltung und ließ sich weder vom Schreiben des
Grafen noch den Auftritten Caspar Silberrads und der Zünfte
beeindrucken. Abermals wandte er das von Dr. Landersloch
empfohlene Verfahren getrennter Befragung unter Androhung
harscher Strafen an. Caspar Silberrad wurde aus dem Ratssaal
beordert. Man las den Ausschüssen und Achtleuten das Schreiben
des Grafen vor, wies auf die falsche Angaben der Verhafteten
hin und führte ihnen die hohen Strafen für Aufruhr gegen
die Obrigkeit vor Augen. Die Ausschüsse und auch die Achtleute
der Schmiede antworteten, dass Caspar Silberrad sie lediglich
gebeten hätte, ihn bei einer Supplikation um Freilassung
der Gefangenen zu unterstützen. Sie hätten sich zwar im Falle
der Weigerung des Rates gegenseitigen Beistand gelobt, dem
Rat aber keineswegs drohen wollen. Silberrad hätte ohne ihre
Zustimmung zu viel geredet.

Vielleicht hatten die Zünfte zunächst damit gerechnet, dass
der Graf die Rechtmäßigkeit der Proteste bestätigen und der Rat
einlenken würde.133 Die Einsicht, dass der Rat seine Politik
nicht ändern wollte, sondern weiterhin massiv alle Kritiker
bedrohte, ließ sowohl die Zünfte als auch die Ausschüsse erneut
Abstand von den Kritikern nehmen. Damit isolierten sie
auch Caspar Silberrad, der es allein noch wagte, dem Rat offen
zu drohen. Der Rat verfügte nun auch seine Verhaftung. Silberrad
floh noch am gleichen Tag aus der Stadt.134


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