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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 142
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142

Andrea Kammeier-Nebel

lin, Bastian Hemmert und Hans Bauer wurden zu einem Jahr
Verbleib im Stadtgebiet verurteilt. Stehlin und Hemmert sollten
je 20 Pfund Strafe zahlen, Baur lediglich 10 Pfund. Den
ehemaligen Achtleuten der Rebleutezunft Hemmert und Baur
wurde zusätzlich für die Dauer eines Jahres die Beteiligung an
der Zunft verboten.

Bis auf Bastian Hemmert nahmen alle Angeklagten das Urteil
an. Bastian Hemmert weigerte sich vor allem aufgrund der
hohen Geldstrafe, Urfehde zu schwören. Er wurde erneut verhaftet
und verhört. Schließlich bat er um Gnade und der Rat
milderte seine Strafe dahingehend, dass er die 20 Pfund in vier
vierteljährlichen Raten von fünf Pfund abzahlen sollte. Der Rat
machte ausdrücklich klar, dass er diese Strafmilderung Hem-
merts drei minderjährigen Söhnen zuliebe aussprach. Auch
Silberrad und Stehlin konnten ihre Strafen nachträglich durch
Fürsprache des Kirchherrn abmildern. Es wurde ihnen erlaubt,
bei dringenden Geschäften außerhalb Ottenburgs, Schultheiß
und Stettmeister um eine Ausnahme vom Bann zu bitten. Ruprecht
Silberrads Geldstrafe wurde auf 20 Pfund Pfennig verringert
.

Vom flüchtigen Caspar Silberrad verlangte der Rat eine
vollständige Unterwerfung unter seine Amtsgewalt. Er sollte
sich freiwillig in Haft begeben, bevor der Rat seine Aussagen
anhören und ein Urteil sprechen wollte. Diesem Verlangen
konnte der Stettmeister Silberrad nicht nachkommen. Er bat
im Frühjahr 1602 immer wieder um freies Geleit, um sein
Anliegen frei vor Rat verteidigen zu können und machte deutlich
, dass er das Recht auf seiner Seite wusste und vom Rat ein
mildes Urteil erwartete. Der Rat ging auf seine Bitten nicht
ein, sondern bestand darauf, dass er sich in Haft begab. Jeder
Anschein von Legitimität im Verhalten Caspar Silberrads
sollte vermieden werden. Da sich Silberrad und Jakob Fiegken-
bach außerhalb des städtischen Gebietes und damit außerhalb
der Verfügungsgewalt des Rates aufhielten, ersuchte man
die Landvogtei Ortenau und die Stadt Gengenbach, Silberrad
und Fiegkenbach zu verhaften und auszuliefern - allerdings
ohne Erfolg.148

Jakob Fiegkenbach stellte keine Anträge an den Rat, sondern
wandte sich gleich an den Grafen von Fürstenberg um
Unterstützung. Die Briefe des Grafen hatten jedoch nur mäßigen
Einfluss auf den Rat. Man antwortete dem Grafen, dass
man den Streit von 1598 durch den Kommissionsabschied als
beigelegt betrachtete und man seither den Vorgaben des Abschieds
nachgekommen sei. Man verwahrte sich gegen jegliche
Einmischung in die Rechtsprechung und Regierung. Um


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